Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Der „Waldfrieden Outdoor Crew e.V.“ trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.Zudem verfügt die Touristik-Service-Center GmbH (TSC-Kinder- und Jugendreisen) über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen im Fall einer Insolvenz.
Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302
1. Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
2. Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
3. Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.
4. Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen.
5. Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
6. Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
7. Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
8. Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
9. Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
10. Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
11. Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.
12. Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder - in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Die Touristik-Service-Center GmbH (TSC-Kinder- und Jugendreisen) hat eine Insolvenzabsicherung mit Zurich Insurance plc., Niederlassung für Deutschland, Platz der Einheit 2, 60327 Frankfurt, abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung oder den Makler, die KAERA Industrie und Touristik Versicherungsmakler GmbH, Telefon 06172-997610, kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz der Touristik-Service-Center GmbH (TSC-Kinder- und Jugendreisen) verweigert werden.
Webseite, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist:www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de
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ALLGEMEINE REISEVERTRAGSBEDINGUNGEN –WALDFRIEDEN OUTDOOR CREW – VERANSTALTER/ANBIETER
Vertragsbedingungen für Ferienfreizeiten beim Waldfrieden Outdoor Crew e. V. (WOC e.V.)
1. PRÄAMBEL
Sie haben sich entschlossen, eine Ferienfreizeit zu buchen. Es ist selbstverständlich, dass wir unsere Ferienfreizeiten sorgfältig vorbereiten, denn wir möchten zufriedene Kunden, die uns weiterempfehlen. Die folgenden Bedingungen, die sie mit Ihrer Anmeldung als Bestandteil des Reisevertrages anerkennen, sorgen in beiderseitigem Interesse für klare Verhältnisse.
2. ANMELDUNG & VERTRAGSABSCHLUß
Unseren Reisen kann sich grundsätzlich jeder anschließen, sofern für das jeweilige Programm keine Teilnahmebeschränkungen nach dem Alter angegeben sind. Mit der Anmeldung beantragen sie verbindlich den Abschluss eines Reisevertrages. Der Vertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch den Reiseveranstalter zustande, den der Veranstalter dem Kunden mit der Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail, in Papier nur nach Art. 250 § 6 Abs. 1 S. 2 EGBGB) übermittelt. Mündliche Absprachen sind unwirksam, solange sie nicht schriftlich bestätigt worden sind. Der Antrag erfolgt durch den Kunden für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht.
3. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Siehe Reisevermittler
4. LEISTUNG
Maßgeblich für den Inhalt des Reisevertrages sind allein die Ausschreibung im Prospekt bzw. auf der Internetseite sowie die hierauf Bezug-Nehmenden Angaben in der schriftlichen Reisebestätigung. Die Angaben in den Leistungsbeschreibungen sind für den Veranstalter bindend. In der Regel beinhaltet der Reisepreis die Betreuung, Unterbringung, Verpflegung und Programmgestaltung. Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalten des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig werden und die vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind. Falls der Reiseteilnehmer gebuchte Leistungen nicht in Anspruch nimmt oder auf sie verzichtet, ergibt sich hieraus kein Anspruch auf Erstattung des Teils des Reisepreises.
5. LEISTUNGSÄNDERUNGEN
5.1. Der Veranstalter behält sich vor, den Reisepreis nach Vertragsschluss einseitig zu erhöhen, wenn die Erhöhung des Reisepreises sich unmittelbar aus einer tatsächlich erst nach Vertragsschluss erfolgten und bei Abschluss des Vertrages nicht vorhersehbaren a) Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger, b) einer Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben ergibt. Der Reisepreis wird in den genannten Fällen in dem Umfang geändert, wie sich die Erhöhung der in a) bis b) genannten Faktoren pro Person auf den Reisepreis auswirkt. Sollte dies der Fall sein, wird der Veranstalter den Kunden umgehend auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichten und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilen. Eine Preiserhöhung ist nur wirksam, wenn sie den hier genannten Anforderungen entspricht und die Unterrichtung des Kunden nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgt. Auf die Verpflichtung des Veranstalters zur Preissenkung nach 5.2 wird ausdrücklich hingewiesen.
5.2. Da 5.1 die Möglichkeit einer Erhöhung des Reisepreises vorsieht, kann der Kunde eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in 5.1 unter a) bis b) genannten Faktoren nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für den Veranstalter führt. Hat der Kunde mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag vom Veranstalter zu erstatten. Der Veranstalter darf von dem zu erstattenden Mehrbetrag die ihm tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen und hat dem Kunden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.
5.3. Der Veranstalter behält sich vor, nach Vertragsschluss einzelne Vertragsinhalte i. S. d. Umfanges und Drittanbieterkosten der Veranstaltungen als den Reisepreis einseitig zu ändern, wenn die Änderungen unerheblich sind und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden (z. B. bei Flugzeitenänderungen bis zu4 Stunden, Routenänderungen). Der Veranstalter hat den Kunden hierüber auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail, SMS) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die Änderung zu unterrichten. Die Änderung ist nur wirksam, wenn sie diesen Anforderungen entspricht und vor Reisebeginn erklärt wird.
5.4. Erhebliche Vertragsänderungen: Übersteigt die in 5.1 vorbehaltene Preiserhöhung 8 % des Reisepreises, kann der Veranstalter sie nicht einseitig vornehmen. Der Veranstalter kann indes dem Kunden eine entsprechende Preiserhöhung anbieten und verlangen, dass er innerhalb einer vom Veranstalter bestimmten Frist, die angemessen sein muss, (1) das Angebot zur Preiserhöhung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer Preiserhöhung kann nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn unterbreitet werden. Kann der Veranstalter die Reise aus einem nach Vertragsschluss eingetretenen Umstand nur unter erheblicher Änderung einer der wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen (Art. 250 § 3 Nr. 1 EGBGB) oder nur unter Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Vertrages geworden sind, verschaffen, so gilt Satz 2 der Ziffer 5.4 entsprechend, d. h. der Veranstalter kann dem Kunden die entsprechende andere Vertragsänderung anbieten und verlangen, dass der Kunde innerhalb einer vom Veranstalter bestimmten Frist, die angemessen sein muss, (1) das Angebot zur Vertragsänderung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer solchen sonstigen Vertragsänderung kann nicht nach Reisebeginn unterbreitet werden.
5.5. Der Veranstalter kann dem Kunden in seinem Angebot zu einer Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung nach 5.4 wahlweise auch die Teilnahme an einer anderen Pauschalreise (Ersatzreise) anbieten, über die der Veranstalter den Kunden nach Art. 250 § 10 EGBGB zu informieren hat.
5.6. Nach dem Ablauf einer vom Veranstalter nach 5.4 bestimmten Frist gilt das Angebot zur Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung als angenommen.
6. RÜCKTRITT DES TEILNEHMERS
Der Teilnehmer kann jederzeit vor Beginn der Reise zurücktreten. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung (Posteingangsstempel oder Maileingangsdatum). Tritt der Teilnehmer vom Reisevertrag zurück oder tritt er, ohne vom Reisevertrag zurückzutreten, die Reise nicht an, kann der Veranstalter eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen verlangen. Der pauschalisierte Anspruch beträgt pro Person bei Rücktritt von einer Reise:
- Rücktritt bis 42 Tage vor Reisebeginn 10% des Reisepreises,
- Rücktritt bis 21 Tage vor Reisebeginn 30% des Reisepreises,
- Rücktritt bis 14 Tage vor Reisebeginn 50% des Reisepreises,
- Rücktritt bis 7 Tage vor Reisebeginn 70% des Reisepreises,
- Rücktritt bis 1 Tag vor Reisebeginn 90% des Reisepreises,
- bei Nichtantritt der Reise 100% des Reisepreises.
Bei vorzeitigem Beenden der Reise kann keine Teilrückerstattung erfolgen. Die Nichtzahlung fälliger Beträge ersetzt keineswegs die Rücktrittserklärung.
7. UMBUCHUNG MIT ERSATZPERSON
7.1. Ein Anspruch des Kunden auf Änderungen nach Vertragsabschluss hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Ist eine Umbuchung möglich und wird auf Wunsch des Kunden vorgenommen, kann der Veranstalter bis zu dem bei den Rücktrittskosten(vergl. Ziff. 6)genannten Zeitpunkt der ersten Stornierungsstufe ein Umbuchungsentgelt von 20,-EUR pro Kunde und Änderungsvorgang erheben.
7.2. Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu Bedingungen gemäß Ziffer 7 und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden.
7.3. Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Der Veranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Erfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften der Dritte und der Reisende dem Veranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
8. KÜNDIGUNG UND RÜCKTRITT DURCH DEN VERANSTALTER
8.1. Wird eine ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, können wir die Reise bis zu 14 Kalendertagen vor Reisebeginn absagen. Der eingezahlte Reisepreis wird dann in voller Höhe zurückgezahlt, falls der Teilnehmer kein Alternativangebot annimmt. Weitere Ansprüche entstehen nicht.
8.2. Ein Rücktrittsrecht des Veranstalters besteht auch, wenn dieser aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände i. S. Höhere Gewalt an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist. In diesem Fall hat er den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund zu erklären.
8.3. Der Veranstalter kann den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise und des Programms ungeachtet einer Abmahnung des Veranstalters nachhaltig stört, gegen die ihm mitgeteilten, dem Vertrag zu Grunde liegenden Programmregeln, insbesondere die geltende Hausordnung oder gegen Gesetze, die Guten Sitten (BGB) in grober Weise verstößt oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Bei groben Verstößen (z.B. Straftaten wie vorsätzliche Körperverletzung, Diebstahl, Drogenkonsum, mutwilliger Sachbeschädigung usw.) kann auch ein sofortiger Ausschluss von der Reise
in Betracht kommen.
8.4. Im Falle einer Kündigung des Vertrages durch den Veranstalter, obliegen die Organisation der Abreise und der Heimreise dem Teilnehmer bzw. dessen gesetzlichem Vertreter auf dessen Kosten. Kündigt der Veranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgeschriebenen Beträge.
9. HAFTUNG
Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl der Leistungsträger und die Richtigkeit der Reisebeschreibung. Ihnen stehen bei Reisemängeln die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu (Abhilfe, Minderung des Reisepreises, Kündigung, Schadensersatz).
10. HAFTUNGSBEGRENZUNG
Unsere Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind sowie nicht aus unerlaubter Handlung hervorgehen, ist -gleich aus welchem Rechtsgrund -auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reiseteilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns herbeigeführt oder wir allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
11. HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung bei etwaigen Beschädigungen, Verlust, Diebstahl, Einbruch, Unglücksfällen, evtl. Verkehrsbehinderungen, Verspätungen und mit solchen Fällen verbundenen Terminverschiebungen. Baden und Sonderveranstaltungen (Klettern, Skifahren, Reiten usw.) erfolgen auf eigene Gefahr. Wir haften nicht für evtl. im Katalog angeführte Leistungen und Preise von Fremdleistungen von Drittanbietern wie Disco-, Museums-, Bad-, Stadtbesuche, Eintrittspreise, Ausleihmöglichkeiten und Ausleihgebühren. Der Veranstalter haftet nicht für die Richtigkeit der angegebenen Preise vor Ort, da diese ausschließlich Fremdleistungen von Drittanbietern sind, auf die der Veranstalter keinen Einfluss hat.
12. VERSICHERUNG
Der Veranstalter hat für die Durchführung der Reise eine entsprechende Haftpflichtversicherung für sich selbst und die mit der Durchführung beauftragten Personenabgeschlossen. In unseren Ausschreibungen ist keine Reisegepäck-, Unfall-und Reiserücktrittskostenversicherung enthalten, wir empfehlen jedoch ausdrücklich den Abschluss einer Reiseunfall -und Reiserücktrittskostenversicherung.
13. TEILNEHMERHAFTUNG IM SCHADENSFALL
Der Teilnehmer haftet für einen durch ihn während der Reise verschuldeten Schaden. Schadensersatzforderungen des Geschädigten gegen den Reiseteilnehmer werden i.d.R. an den Veranstalter abgetreten, somit haftet der Teilnehmer diesem gegenüber. Eine private Haftpflichtversicherung zur Deckung solcher Schäden ist in jedem Fall empfehlenswert.
14. MITWIRKUNGSPFLICHT
Jeder Reiseteilnehmer ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, damit der evtl. entstehende Schaden möglichst gering gehalten bzw. die Störung behoben werden kann (Schadensminderungspflicht). Sollte wider Erwarten ein Grund zur Beanstandung durch den Teilnehmer bestehen, muss er sich an Ort und Stelle unverzüglich an unsere Reiseleitung bzw. an die von uns Beauftragten wenden und Abhilfe verlangen. Unterlässt er die Anzeige eines Mangels, stehen ihm keinerlei Ansprüche (vergl. Ziff. 9) zu. Reiseleiter sind nicht befugt, in unserem Namen rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben, sind aber ausdrücklich beauftragt, für die Behebung evtl. Mängel Sorge zu tragen.
15. AUßERGEWÖHNLICHE UMSTÄNDE
Wird die Reise nach Vertragsabschluß in Folge nicht vorhersehbarer außergewöhnlicher Umstände (z.B. Krieg, Naturkatastrophen, Streik oder ähnlich schwerwiegende Vorfälle) erheblich erschwert, so können sowohl der Reiseteilnehmer als auch der Veranstalter den Reisevertrag kündigen. Wir werden bei Vorliegen eines Absagegrundes die Teilnehmer unverzüglich benachrichtigen und zahlen den Reisepreis zurück, können jedoch für bereits erbrachte Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen(vergl. Ziff 8.4.).
16. ANSPRÜCHE AUS DEM REISEVERTRAG
Der Vertragspartner muss Ansprüche aus dem Reisevertrag innerhalb eines Monats (Posteingangsstempel) nach dem vereinbarten Reiserückkehrdatum beim Veranstalter schriftlich geltend machen.
17. DATENSCHUTZ
Die Erhebungen und Verarbeitungen aller personenbezogenen Daten erfolgen nach den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO). Es werden nur solche persönlichen Daten erhoben und an Partner weitergeleitet, die zur Abwicklung der Reise notwendig sind. Diese und die Veranstaltermitarbeiter sind zur Verschwiegenheit auf das Datengeheimnis verpflichtet.
18. WICHTIGE BESTIMMUNGEN
18.1. Der Vertragspartner kann den Veranstalter nur an dessen Sitz verklagen.
18.2. Für Klagen des Veranstalters gegen den Vertragspartner ist der Wohnsitz des Vertragspartners maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Veranstalters maßgebend.
18.3 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge.
18.4 Änderungen von Angaben in den Reiseprospekten bleiben ausschließlich dem Waldfrieden Outdoor Crew e.V. vorbehalten. Für Druckfehler und Irrtümer kann keine Haftung übernommen werden.
19. GERICHTSSTAND
Gerichtstand ist der Sitz des Waldfrieden Outdoor Crew e.V. in der Stadt Suhl.
20. STREITBEILEGUNGSVERFAHREN
Gemäß Art.14 Abs.1 ODR-Verordnung informieren wir darüber, dass die europäische Kommission eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereitstellt, welche unter ec.europa.eu/consumers/odr/ erreichbar ist. Zudem informieren wir gemäß § 36 VSBG darüber, dass wir nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnehmen.
Reiseveranstalter
Waldfrieden Outdoor Crew e.V.
Schleusinger Straße 117
98527 Suhl
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN – TOURISTIK-SERVICE-CENTER GMBH – VERMITTLER
1. ABSCHLUSS DES REISEVERTRAGES
1.1. Mit seiner Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde dem Reisevermittler den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.
1.2. Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Fax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Bei elektronischen Buchungen bestätigt der Reiseveranstalter bzw. Reisevermittler den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Buchungsauftrages dar. Die Buchung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Mitreisenden, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder, sofern dies nicht ausdrücklich und gesondert erklärt wurde, wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Bei Minderjährigen ist die Anmeldung von dem gesetzlichen Vertreter durch die Unterschrift auf der vom Veranstalter bzw. Vermittler erhaltenen Einverständniserklärung (EV) zu bestätigen. Auch für volljährige Mitreisende gilt die Abgabe der EV.
1.3. Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung durch den Reiseveranstalter bzw. Reisevermittler zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form.
1.4. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung/Rechnung vom Inhalt der Buchung (Reiseanmeldung) ab, so ist der Veranstalter bzw. Vermittler an das Angebot für die Dauer von 10 Tagen gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Anmelder innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter bzw. Reisevermittler die Annahme durch ausdrückliche Erklärung bzw. durch erfolgte Zahlungseingänge erklärt.
2. ZAHLUNG DES REISEPREISES
2.1. Mit dem Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung und des Reisepreissicherungsscheins, der die geleisteten Zahlungen der Kunden laut § 651r BGB insolvenzversichert, ist die ausgewiesene Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises und die Zahlung der eventuell abgeschlossenen Versicherung, zahlbar innerhalb von 2 Wochen, fällig. Die Restzahlung ist spätestens 21 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern die Reise nicht mehr aufgrund der nicht erreichten Mindestteilnehmerzahl oder wegen unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen abgesagt werden kann.
Erfolgt die Anmeldung weniger als 30 Tage vor Reisebeginn, wird der gesamte Reisepreis fällig.
Die Reiseunterlagen werden ca. 10–12 Tage vor Reiseantritt erstellt und nach Zahlungseingang unverzüglich zugesandt.
2.2. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend der vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist der Veranstalter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittsgebühren gemäß Ziffer 5 (AGB-Reiseveranstalter). zu belasten.
3. DATENSCHUTZ
Die Erhebungen und Verarbeitungen aller personenbezogenen Daten erfolgen nach den gesetzlichen Datenschutz-bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO). Es werden nur solche persönlichen Daten erhoben und an Partner weitergeleitet, die zur Abwicklung der Reise notwendig sind. Diese und die Veranstaltermitarbeiter sind zur Verschwiegenheit auf das Datengeheimnis verpflichtet.
4. ALLGEMEINES
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das Gleiche gilt für die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
5. REISEVERMITTLER
Touristik-Service-Center GmbH
Wiener Straße 80, 01219 Dresden
Telefon: 0351-86 26 070