Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.
Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Der Verein Kinderreisebüro der Schullandheime e.V. trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.
Zudem verfügt die Touristik-Service-Center GmbH (TSC-Kinder- und Jugendreisen) über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen im Fall einer Insolvenz.
Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302
1. Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
2. Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
3. Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.
4. Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen.
5. Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
6. Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
7. Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
8. Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
9. Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
10. Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
11. Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.
12. Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder - in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Die Touristik-Service-Center GmbH (TSC-Kinder- und Jugendreisen) hat eine Insolvenzabsicherung mit Zurich Insurance plc., Niederlassung für Deutschland, Platz der Einheit 2, 60327 Frankfurt, abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung oder den Makler, die KAERA Industrie und Touristik Versicherungsmakler GmbH, Telefon 06172-997610, kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz der Touristik-Service-Center GmbH (TSC-Kinder- und Jugendreisen) verweigert werden.
Webseite, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist:www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de
Sehr geehrter Vertragspartner!
Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise, welche das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und dem Kinderreisebüro der Schullandheime e. V. regelt und Sie mit Ihrer Buchung anerkennen.
Mit Erhalt der jeweiligen Vertragsunterlagen ist Ihr Kind für das von Ihnen gewünschte Ferienlager beim Kinderreisebüro der Schullandheime e. V. verbindlich angemeldet.
Der Punkt entfällt, da Zahlungsabwicklung über Vermittler läuft - siehe Vermittler-AGB Punkt 2.
Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind ausschließlich die Beschreibungen der Leistungen in unserem Prospekt bzw. auf unserer Homepage verbindlich.
Sie können Ihr Kind jederzeit vom Kinder-und Jugendferienlager abmelden. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen nehmen wir nur schriftliche Rücktrittserklärungen an, wobei das Eingangsdatum in unserem Büro maßgebend ist. Treten Sie vom Reisevertrag zurück, werden wir angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und uns dadurch entstandene Kosten verlangen:
Durch Vorlage eines Krankenscheines (Kopie) erstatten wir Ihnen 50 % des Reisepreises.
Bei Stornierungen ab 14 Tagen vor Anreise berechnen wir Ihnen 50 % des Reisepreises.
Für Stornierungen berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,00 €.
Nimmt Ihr Kind infolge vorzeitiger Rückreise (Krankheit) einzelne Leistungen nicht in Anspruch, so erstatten wir Ihnen anteilig 50 %, ebenfalls durch Vorlage eines Krankenscheines.
Wird eine vom Veranstalter ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, ist der Veranstalter berechtigt, das Feriencamp bis 10 Tage vor Ferienlagerbeginn unter Rückzahlung des Teilnehmerpreises abzusagen.
Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht für:
• die gewissenhafte Reisevorbereitung
• die sorgfältige Auswahl der Leistungsträger
• die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen
• die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen, unter Berücksichtigung der Ortsüblichkeit sowie der geltenden Vorschriften des jeweiligen Ziellandes und -ortes, in welchem das Feriencamp stattfindet.
Durch das Kinderreisebüro werden je Durchgang ein Lagerleiter und auf 18 Teilnehmer ein Betreuer/Helfer gestellt. Diese sind für die Verweildauer am Ort weisungsberechtigt. Darüber hinaus sind diese in Zusammenhang mit der jeweiligen Objektleitung berechtigt, bei groben Verstößen gegen die Disziplin oder die Anstandsformen, nach Information des Reiseveranstalters, den Rücktransport zu Lasten der Erziehungsberechtigten zu veranlassen. Kommt es zu Diebstählen bzw. werden durch Teilnehmer bewusst und mutwillig Schäden verursacht, sind die Erziehungsberechtigten haftungspflichtig.
Das Kinderreisebüro der Schullandheime e. V. schließt eine Versicherung für alle Teilnehmer unserer Kinder- und Jugendreisen mit folgenden Leistungen ab:
9.1. Reise-Unfall-Versicherung
Invaliditätsleistung bis 55.000,00 €
Progression Vollinvalidität 225%
Todesfallleistung: 10.000,00 €
Bergungskosten: 5.000,00 €
9.2. Reise-Haftpflicht-Versicherung
9.3. Reise-Rechtschutzversicherung
9.4. Reise-Kranken-Versicherung (Auslandreisen)
Im Rahmen der Reiseanmeldung erhalten Sie eine entsprechende Reisevereinbarung, in der alle notwendigen Eintragungen erfolgen müssen. Ansonsten können wir Ihr Kind im Feriencamp nicht aufnehmen.
• keine ansteckenden Krankheiten bis zwei Wochen vor Beginn der Reise
• Allergien, Einnahme von Dauermedikamenten, besondere Krankheiten, Epileptiker, Bettnässer
Des Weiteren benötigt Ihr Kind bei einer Fahrt in das Ausland einen gültigen Kinderausweis bzw. Personalausweis und die europäische Versicherungskarte. Wir raten Ihnen, auch nach Erhalt der Informationen, Veröffentlichungen zu beachten, da betreffende Bestimmungen häufiger Veränderungen unterliegen.
Bitte prüfen Sie, ob Ihr Kind physisch und psychisch auf den Ferienlageraufenthalt vorbereitet ist. Eine notwendige Rückführung auf Grund von Heimweh kann kostenaufwendig sein, wofür weder der Reiseveranstalter noch das Ferienobjekt Haftung oder Reiserückerstattung übernehmen.
Der Veranstalter ist berechtigt, bis 20 Tage vor Anreise Preiserhöhungen bis 8 % des Gesamtpreises zu verlangen, wenn die Preise der einzelnen Leistungsträger dies rechtfertigen. Bei Preiserhöhungen später als 20 Tage vor Anreise bzw. höher als 8 % des Reisepreises, kann der Kunde kostenlos stornieren.
Sämtliche Angaben in unserem Informationsmaterial entsprechen dem Stand der Drucklegung. Die Berichtigung von Druck- und Rechenfehlern behalten wir uns vor.
Kinderreisebüro der Schullandheime e.V.
Schloßstraße 19
02625 Bautzen
1.1. Mit seiner Reiseanmeldung (Buchung) bietet der Kunde dem Reisevermittler den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.
1.2. Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Fax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Bei elektronischen Buchungen bestätigt der Reiseveranstalter bzw. der Reisevermittler den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Buchungsauftrages dar. Die Buchung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Mitreisenden, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder, sofern dies nicht ausdrücklich und gesondert erklärt wurde, wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Bei Minderjährigen ist die Anmeldung von dem gesetzlichen Vertreter durch die Unterschrift auf der vom Veranstalter bzw. Vermittler erhaltenen Einverständniserklärung (EV) zu bestätigen. Auch für volljährige Mitreisende gilt die Abgabe der EV.
1.3. Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung durch den Reiseveranstalter bzw. Reisevermittler zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form.
1.4. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung/Rechnung vom Inhalt der Reiseanmeldung (Buchung) ab, so ist der Veranstalter an das Angebot für die Dauer von 10 Tagen gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Anmelder innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter bzw. dem Reisevermittler die Annahme durch ausdrückliche Erklärung bzw. durch erfolgte Zahlungseingänge erklärt.
1.5. Es wird darauf hingewiesen, dass bei allen oben genannten Buchungsarten aufgrund der gesetzlichen Vorschrift des § 312 g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht bei Pauschalreiseverträgen, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden nach Vertragsabschluss besteht. Ein Rücktritt und die Kündigung vom Vertrag sind hingegen unter Berücksichtigung der Regelung in Ziffer 3 und 5 möglich.
2.1. Mit dem Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung und des Reisepreissicherungsscheins, der die geleisteten Zahlungen der Kunden laut § 651r BGB insolvenzversichert, ist die ausgewiesene Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises und die Zahlung der eventuell abgeschlossenen Versicherung, zahlbar innerhalb von 2 Wochen, fällig. Die Restzahlung ist spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn fällig, sofern die Reise nicht mehr aufgrund der nicht erreichten Mindestteilnehmerzahl oder wegen unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen abgesagt werden kann.
Erfolgt die Anmeldung weniger als 30 Tage vor Reisebeginn, wird der gesamte Reisepreis fällig.
Die Reiseunterlagen werden ca. 5-10 Tage vor Reiseantritt erstellt und nach Zahlungseingang unverzüglich zugesandt.
2.2. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend der vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist der Veranstalter bzw. der Reisevermittler berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittsgebühren gemäß Ziffer 5 (AGB-Reiseveranstalter). zu belasten.
Die Erhebungen und Verarbeitungen aller personenbezogenen Daten erfolgen nach den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO). Es werden nur solche persönlichen Daten erhoben und an Partner weitergeleitet, die zur Abwicklung der Reise notwendig sind. Diese und die Veranstaltermitarbeiter sind zur Verschwiegenheit auf das Datengeheimnis verpflichtet.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das Gleiche gilt für die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Touristik-Service-Center GmbH
Wiener Straße 80 | 01219 Dresden
Telefon: 0351-86 26 070