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Bonn-Outdoor-Fußball-Camp 2026

18.10.2026 - 24.10.2026

Gesamtpreis

439,00 Euro

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Ihre Reise

Deutschland

Reisecode: DE1424

Bonn-Outdoor-Fußball-Camp 2026

Termin

18.10.2026 - 24.10.2026

Grundpreis

ab 439,00 Euro p.P. ohne zusätzliche Leistungen

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* Die komplette Tarifübersicht sowie die Versicherungsbedingungen finden Sie unter folgendem Link:
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Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei Pauschalreisen nach § 651a BGB

Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. 

Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Prokickers Fussballakademie (Montagskind UG) trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. 

Zudem verfügt die Touristik-Service-Center GmbH (TSC-Kinder- und Jugendreisen) über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen im Fall einer Insolvenz.

Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302

1. Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.

2. Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.

3. Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.

4. Die Reisenden können die Pauschalreise - innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten - auf eine andere Person übertragen.

5. Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.

6. Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.

7. Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.

8. Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.

9. Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.

10. Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.

11. Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.

12. Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder - in einigen Mitgliedstaaten - des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Die Touristik-Service-Center GmbH (TSC-Kinder- und Jugendreisen) hat eine Insolvenzabsicherung mit Zurich Insurance plc., Niederlassung für Deutschland, Platz der Einheit 2, 60327 Frankfurt, abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung oder den Makler, die KAERA Industrie und Touristik Versicherungsmakler GmbH, Telefon 06172-997610, kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz der Touristik-Service-Center GmbH (TSC-Kinder- und Jugendreisen) verweigert werden.

Webseite, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist:www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de

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REISE-/GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) - PROKICKERS FUSSBALLAKADEMIE (MONTAGSKIND UG) - VERANSTALTER


1. VERANSTALTER DER FREIZEIT/VERANSTALTUNG
Prokickers Fussballakademie
Montagskind UG (haftungsbeschränkt)
Am Gutshof 1
17391 Medow

2. ANMELDUNG
Mit der Anmeldung bieten Sie uns, dem Veranstalter (VA, Reiseveranstalter), den Abschluss eines Reisevertrages aufgrund der in unserer Ausschreibung genannten bindenden Leistungsbeschreibungen und Preise unter Einbeziehung dieser Teilnahmebedingungen und der einzelvertraglichen Bestimmungen aus der Anmeldung verbindlich an. Die Anmeldung soll mit unserem Anmeldeformular erfolgen. Der Vertrag kommt mit der Reisebestätigung des Veranstalters zustande.

3. ZAHLUNG DES REISEPREISES
Nach Vertragsabschluss erhalten Sie eine Rechnung. Auf dieser Rechnung ist das Zahlungsziel einer etwaigen Anzahlung sowie des vollen Teilnehmerpreises genannt.

4. HÖHERE GEWALT
Wird die Veranstaltung infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl der VA als auch der Reisende den Vertrag nur nach Maßgabe der Vorschrift zur Kündigung wegen höherer Gewalt (651j BGB) kündigen.

5. LEISTUNGEN
a. Die Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und den allgemeinen Hinweisen in unserer Ausschreibung sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben der Reisebestätigung. Nebenabsprachen (Wünsche, Vereinbarungen), die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den VA.
b. Vermittelt der VA im Rahmen der Reise Fremdleistungen, haftet er nicht selbst für die Durchführung dieser Fremdleistungen.

6. REISEABSAGE, LEISTUNGS- UND PREISÄNDERUNGEN
a. Wir können bis 30 Tage vor Reiseantritt vom Vertrag zurücktreten, wenn eine Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.
b. Wir sind berechtigt, den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages aus rechtlich zulässigen Gründen zu ändern. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur zulässig, soweit diese Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
c. Der VA ist verpflichtet, den Teilnehmer über eine zulässige Reiseabsage bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl bzw. höherer Gewalt oder bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung unverzüglich nach Kenntnis hiervon zu unterrichten.

7. CORONA-PANDEMIE UND HYGIENEKONZEPT
a.
Der VA hält sich an die gültigen rechtlichen Bestimmungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie und verpflichtet sich zur Erstellung und Einhaltung eines Hygienekonzeptes.
b. Jeder Teilnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung der gültigen rechtlichen Bestimmungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie und zur Einhaltung des Hygienekonzeptes des Veranstalters. Das Konzept kann eine tagesaktuelle Covid-19-Testung umfassen.
c. Sollte die Veranstaltung behördlichen Auflagen unterliegen, wodurch eine Durchführung unwirtschaftlich oder nicht sinnvoll erscheint, kann der VA jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten.
Der VA bemüht sich um einen Ersatztermin oder veranlasst die Rückerstattung des Reisepreises. Dies gilt auch für einen behördlich angeordneten „Lockdown“ im Zusammenhang mit der Covid-19 Pandemie.

8. RÜCKTRITT
a. Sie können jederzeit vor Beginn der Veranstaltung von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen.
b. Ein kostenfreier Rücktritt ist bei einer Standardbuchung bis 6 Monate vor Reisebeginn (Stichtag: 1. des Reisemonats) möglich.
Bei Rücktritt bis 4 Monate vor Reiseantritt erstatten wir Ihnen 50% des Reisepreises. Spätere Rücktritte werden zu 100% berechnet.
Schwerwiegende Gründe (Tod, Krankenhausaufenthalt, o.Ä. sind davon unberührt). Bei schwerwiegenden Gründen können nur Kosten erstattet werden, die kurzfristig einzusparen sind (ggfs. Verpflegungskosten, Kosten für Ausflüge/Eintritte, o.Ä.). Hierbei sind wir allerdings auch auf die Kulanz unserer Partner angewiesen, sodass eine Einzelfallprüfung erfolgen muss.
Unterkunfts-, Personal-, Trainings- und Transferkosten können nicht erstattet werden.
c. Veranstaltungen, die im Rahmen einer Rabattaktion gebucht werden (z.B. Early-Bird, Christmas-Sale, Last-Minute Aktionen), gelten nicht als Standardbuchung und sind von einer kostenfreien Stornierung gemäß den vorherigen Bedingungen (s. 8.b.) ausgeschlossen. Der Veranstalter ermöglicht je nach Verfügbarkeit jedoch eine kostenfreie Umbuchung auf einen anderen Termin (bis max. 1 Jahr nach dem ursprünglich gebuchten Termin). Der Veranstaltungsort sowie die -inhalte können in einem solchen Fall von der Ursprungsveranstaltung abweichen.
d. Ein Reiserücktritt aufgrund einer Quarantäne-Verordnung, einer Erkrankung an COVID-19, einem ggfs. fehlendem Impf- oder Testnachweis ist nicht versichert. Wir empfehlen, eine Reiserücktrittskostenversicherung/eine Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit abzuschließen.

9. VERTRAGSOBLIEGENHEITEN UND HINWEISE
a. Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, haben Sie nur dann die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche der Abhilfe, der Selbsthilfe, Minderung des Reisepreises, der Kündigung und des Schadensersatzes, wenn Sie es nicht schuldhaft unterlassen, einen aufgetretenen Mangel während der Reise uns anzuzeigen.
b. Tritt ein Reisemangel auf, müssen Sie uns eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung einräumen. Erst danach dürfen Sie selbst Abhilfe schaffen oder bei erheblichem Mangel die Reise kündigen.
Einer Fristsetzung bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder die sofortige Abhilfe bzw. Kündigung durch ein besonderes Interesse ihrerseits gerechtfertigt ist.
c. Eine Mängelanzeige nimmt der VA entgegen.
d. Gewährleistungsansprüche haben Sie innerhalb eines Monats nach dem vertraglichen Reiseende bei uns geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Sie nur Ansprüche geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden sind.
e. Gewährleistungsansprüche verjähren in sechs Monaten nach dem vertraglichen Reiseende.

10. PASS-, VISA- UND GESUNDHEITSVORSCHRIFTEN
Für unsere Veranstaltungen in Europa benötigen wir keinen Reisepass und kein Visum der einzelnen Teilnehmer. Für unsere Veranstaltungen außerhalb Europas benötigt jedes Kind einen gültigen Reisepass, ggfs. ein Visum, ggfs. eine Auslandskrankenversicherung, die selbstständig im Vorfeld zu organisieren sind. Die Krankenkassenkarte, einen Impfausweis und ein Schülerausweis/Personalausweis sollte jedes Kind, unabhängig vom Reiseziel, mitführen.

11. MIT FOLGENDEN PUNKTEN ERKLÄREN SICH ALLE ELTERN EINVERSTANDEN:
a.
Mein Kind darf am gemeinsamen Schwimmen teilnehmen. Sollte mein Kind Nichtschwimmer sein, wird der VA darüber schriftlich durch die Eltern informiert.
b. Mein Kind wird vor der Abfahrt ärztlich untersucht. Bei der Abfahrt ist es frei von ansteckenden Krankheiten.
c. Uns ist bekannt, dass die Kinder/Jugendlichen während der Ferienfahrt freie Zeit haben, in der sie selbständig unterwegs sein dürfen. Wir nehmen zur Kenntnis, dass der Veranstalter nicht für abhanden gekommene Gegenstände haftet und auch nicht für die Folgen selbständiger Unternehmungen der Kinder/Jugendlichen, die nicht von der Freizeitleitung angesetzt worden sind.
d. Für einen etwaigen Versicherungsschutz ist der Teilnehmer selbst verantwortlich.
e. Mit der Anmeldung nehme ich zur Kenntnis, dass die Freizeitleitung Teilnehmer, die einen Eigentumsdelikt begehen, gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen oder aus sonstigen Gründen eine Gefährdung der Gesamtgruppe darstellen, von der weiteren Teilnahme ausschließen kann. Die Kosten der Heimreise werden den Eltern in Rechnung gestellt. Der Teilnehmerbeitrag wird nicht erstattet.
f. Ich werde mein Kind eindringlich davon in Kenntnis setzen, dass es den Anordnungen der Freizeitleitung in jedem Fall Folge zu leisten hat.
g. Ich erteile im Voraus die Genehmigung für einen operativen Eingriff im Rahmen einer Heilbehandlung, wenn durch die gebotene Eile eine telefonische Rücksprache nicht mehr möglich ist.
h. Ich verzichte auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber den Freizeitleitern/dem Veranstalter, soweit ein Schaden nicht auf grob fahrlässige Pflichtverletzung zurückzuführen ist.
i. Während der Reise bin ich unter der von mir angegebenen Notfallnummer (besonders mobil) für Notfälle erreichbar.
j. Im Rahmen der Veranstaltung werden Bild- und Videoaufnahmen erstellt, die für die Trainingsanalyse, interne Evaluation und die Bewerbung der Veranstaltung (Social Media) sowie weitere Veranstaltungen vollumfänglich genutzt werden dürfen. Bild- und Videoaufnahmen können den Teilnehmern im Nachgang der Veranstaltung als Erinnerung zum privaten Gebrauch zur Verfügung gestellt werden, insofern vorhanden.

12. QUALITÄTSRICHTLINIEN
Der Veranstalter versichert, dass alle Trainer und Betreuer dieser Veranstaltung nach den obersten Qualitätsrichtlinien ausgebildet sind und ein tadelloses Führungszeugnis vorweisen können. Die entsprechenden Zertifikate können im Vorfeld eingesehen werden.

13. UNSERE SPIELREGELN
• Gewalt/Hass & Diskriminierung oder Beleidigungen sind auf unserer Freizeit nicht erwünscht.
• Wir treten die Fahrt als Team an, wollen ein Team bleiben und zum Schluss als Team wieder zurückkehren. Bitte beachtet dies zu jeder Zeit, besonders bei internen Pflichten z.B. Spüldienst oder Nachtruhe.
• Um die Wahrung der Aufsichtspflicht zu gewährleisten, haben die Anweisungen der Freizeitleitung oberste Priorität. Nur so kann eine gute Freizeit gelingen.

14. INFORMATIONEN
Weitere Informationen erhalte ich beim Veranstalter unter training@prokickers.de. Vor Reiseantritt wird eine Notfallnummer des Trainerteams an die Eltern durchgegeben.

Fassung vom 18.08.2025

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN - TOURISTIK-SERVICE-CENTER GMBH - VERMITTLER

1. ABSCHLUSS DES REISEVERTRAGES
1.1. Mit seiner Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde dem Reisevermittler den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.

1.2. Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Fax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Bei elektronischen Buchungen bestätigt der Reiseveranstalter bzw. Reisevermittler den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Buchungsauftrages dar. Die Buchung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Mitreisenden, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder, sofern dies nicht ausdrücklich und gesondert erklärt wurde, wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Bei Minderjährigen ist die Anmeldung von dem gesetzlichen Vertreter durch die Unterschrift auf der vom Veranstalter bzw. Vermittler erhaltenen Einverständniserklärung (EV) zu bestätigen. Auch für volljährige Mitreisende gilt die Abgabe der EV.

1.3. Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung durch den Reiseveranstalter bzw. Reisevermittler zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form.

1.4. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung/Rechnung vom Inhalt der Buchung (Reiseanmeldung) ab, so ist der Veranstalter bzw. Vermittler an das Angebot für die Dauer von 10 Tagen gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Anmelder innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter bzw. Reisevermittler die Annahme durch ausdrückliche Erklärung bzw. durch erfolgte Zahlungseingänge erklärt.

2. ZAHLUNG DES REISEPREISES
2.1. Mit dem Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung und des Reisepreissicherungsscheins, der die geleisteten Zahlungen der Kunden laut § 651r BGB insolvenzversichert, ist die ausgewiesene Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises und die Zahlung der eventuell abgeschlossenen Versicherung, zahlbar innerhalb von 2 Wochen, fällig. Die Restzahlung ist spätestens 21 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern die Reise nicht mehr aufgrund der nicht erreichten Mindestteilnehmerzahl oder wegen unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen abgesagt werden kann. Erfolgt die Anmeldung weniger als 30 Tage vor Reisebeginn, wird der gesamte Reisepreis fällig.

Die Reiseunterlagen werden ca. 10-12 Tage vor Reiseantritt erstellt und nach Zahlungseingang unverzüglich zugesandt.

2.2. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend der vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist der Veranstalter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittsgebühren gemäß Ziffer 4 (AGB-Reiseveranstalter). zu belasten.

3. DATENSCHUTZ
Die Erhebungen und Verarbeitungen aller personenbezogenen Daten erfolgen nach den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO). Es werden nur solche persönlichen Daten erhoben und an Partner weitergeleitet, die zur Abwicklung der Reise notwendig sind. Diese und die Veranstaltermitarbeiter sind zur Verschwiegenheit auf das Datengeheimnis verpflichtet.

4. ALLGEMEINES
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das Gleiche gilt für die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

5. REISEVERMITTLER
Touristik-Service-Center GmbH
Bertolt-Brecht-Allee 24, 01309 Dresden
Telefon: 0351-86 26 070

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