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Breitenbrunn-Mountainbike-Camp 2023

30.07.2023 - 04.08.2023

Gesamtpreis

549,00 Euro

Ihre Reise im Überblick

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Ihre Reise

Deutschland

Reisecode: DE078

Breitenbrunn-Mountainbike-Camp 2023

Termin

30.07.2023 - 04.08.2023

Grundpreis

ab 549,00 Euro p.P. ohne zusätzliche Leistungen

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* Die komplette Tarifübersicht sowie die Versicherungsbedingungen finden Sie unter folgendem Link:
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN - KETTENJAGD DER BIKESCHULE DES TRAILCENTER® RABENBERG - TRÄGER SPORTPARK RABENBERG
E.V. - VERANSTALTER/ANBIETER


ALLGEMEINER GELTUNGSBEREICH
Diese Geschäftsbedingungen gelten für die Rechtsbeziehungen zwischen dem TrailCenter® Rabenberg - Träger Sportpark Rabenberg e.V. (kurz TrailCenter ® Rabenberg) und ihren Kunden*innen.

1. BUCHUNG VON KURSEN UND CAMPS IM RAHMEN VON KETTENJAGD - DER BIKESCHULE DES TRAILCENTER® RABENBERG
Diese Geschäftsbedingungen gelten für die Rechtsbeziehungen zwischen Kettenjagd - der Bikeschule des TrailCenter® Rabenberg - Träger Sportpark Rabenberg

e.V. (nachfolgend Kettenjagd genannt) und ihren Kunden.

1.1. ANMELDUNG UND ABSCHLUSS EINES REISEVERTRAGES
Mit der Anmeldung bietet die teilnehmende Person dem TrailCenter® Rabenberg verbindlich den Abschluss einer Vereinbarung auf der Basis der Angebote des TrailCenter® Rabenberg an. Die Anmeldung kann Online über die Webseite, schriftlich per E-Mail oder per Fax erfolgen. Der Vertrag kommt durch die Bestätigung des TrailCenter® Rabenberg zustande. Er gilt ebenso für in der Anmeldung aufgeführten Personen. Für deren vertragliche Verpflichtungen steht der anmeldende Kursteilnehmer wie für eigene Vertragspflichten ein.

1.2. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
siehe Reisevermittler

1.3. LEISTUNGEN, PREISE, ÄNDERUNGEN
Die vertraglichen Leistungen und Preise ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen auf der Webpräsenz des TrailCenter® Rabenberg unter www.trailcenter-rabenberg.de und der Bestätigung für das gebuchte Angebot. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Änderungen aufgrund sachlich berechtigter, erheblicher und nicht vorhersehbarer Gründe sind dem TrailCenter® Rabenberg gestattet. Im Falle höherer Gewalt (wie z. B. schlechtem Wetter oder unvorhergesehene Beeinträchtigungen) und Beeinträchtigung des Kurses, der Tour oder dem Camp durch die Leistungsfähigkeit der Gruppe, kann der Guide / Kursleiter*in Änderungen vornehmen. Ein Abbruch aus den vorstehend genannten Gründen berechtigt jedoch nicht zur vollen oder teilweisen Erstattung der geleisteten Gebühr. Mit Ausnahme von Gewittern werden die Kurse, Camps und Touren bei jeder Wetterlage durchgeführt. Die Durchführung der Angebote des TrailCenters® Rabenberg erfolgt in deutscher Sprache.

1.4. RÜCKTRITT DURCH DEN REISENDEN, STORNIERUNG
Die teilnehmende Person kann jederzeit vor dem Beginn des gebuchten Angebotes zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung (Stornierung) beim TrailCenter® Rabenberg. Tritt die teilnehmende Person von der Vereinbarung zurück oder nimmt am gebuchten Angebot nicht teil, so kann das TrailCenter® Rabenberg folgende pauschale Stornierungsgebühr als Entschädigung verlangen:

• bis zum 30. Tag vor dem Kurs-, Camp- bzw. Tourenbeginn 10% des Preises

• vom 29. Tag bis zum 15. Tag vor dem Kurs-, Camp- bzw. Tourenbeginn 50% des Preises

• vom 14. Tag bis zum 7. Tag vor dem Kurs-, Camp- bzw. Tourenbeginn 70% des Preises

• vom 6. Tag bis zum 1. Tag vor dem Kurs-, Camp- bzw. Tourenbeginn 90% des Preises

• bei Nichterscheinen am Kurs-, Camp- oder Tourentag 100% des Preises.

Dem Teilnehmer steht der Nachweis frei, dass ein Schaden dem TrailCenter® Rabenberg ein Schaden in Höhe der erhobenen Stornierungsgebühr nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist. Als Rücktritt von dem gebuchten Angebot durch den Teilnehmer gilt auch, wenn sich dieser nicht rechtzeitig am Treffpunkt einfindet. Empfehlenswert ist der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Bis zum Kurs-, Camp- bzw. dem Tourenbeginn kann der Teilnehmer im Falle seiner Verhinderung eine Ersatzperson stellen, die in seine Rechte und Pflichten der Vereinbarung eintritt. Das TrailCenter® Rabenberg kann dem Eintritt eines Dritten widersprechen, wenn gesetzliche Vorschriften bzw. behördliche Anordnungen dem entgegenstehen. Der in der Vereinbarung eintretende Dritte und die ursprüngliche teilnehmende Person haften als Gesamtschuldner gegenüber dem TrailCenter® Rabenberg für die Kursgebühr und durch den Eintritt des Dritten entstandene Mehrkosten. Sollten Leistungen aus erheblichen Gründen, wie z.B. Verletzung oder vorzeitige Abreise nicht wahrgenommen werden, besteht kein Anspruch auf Erstattung.

1.5. RÜCKTRITT UND KÜNDIGUNG DURCH 
TRAILCENTER® RABENBERG
Das TrailCenter® Rabenberg kann vor bzw. nach Antritt des gebuchten Angebotes aus folgenden Gründen die Vereinbarung kündigen:
• ohne Einhaltung einer Frist
wenn die teilnehmende Person des gebuchten Angebots, trotz einer Abmahnung durch die Kursleiter*innen bzw. Guides, den Workshop stört.

wenn sich die teilnehmende Person vertragswidrig verhält und z. B. Anweisungen der Kursleiter*innen bzw. Guides nicht befolgt oder durch eine riskante Fahrweise die Mitfahrer*innen und sich selbst in Gefahr bringt. In diesen Fällen behält das TrailCenter® Rabenberg den Anspruch auf den Preis des Workshops, abzüglich ersparter Aufwendungen. Entstehende Mehrkosten für den Rücktransport trägt die reisende Person.

• bis 4 Wochen vor Reisebeginn
wenn die in der Leistungsbeschreibung ausgewiesene Mindestteilnehmer*innenzahl nicht erreicht wird. Das TrailCenter® Rabenberg kann bei Vereinbarungsabschluss und nicht vorhersehbarer Gewalt, die den Verlauf des Kurses erheblich erschwert oder gefährdet, den Vertrag kündigen.

1.6. HAFTUNG DES TRAILCENTER® RABENBERG; HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
Die Haftung des TrailCenter® Rabenberg für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Preis des Workshops beschränkt, soweit ein Schaden der teilnehmenden Person weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder das TrailCenter® Rabenberg für einen der teilnehmenden Personen entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Eine Haftung des TrailCenter® Rabenberg ist ausgeschlossen oder beschränkt, wenn die Haftung eines Leistungsträgers beschränkt ist. Das TrailCenter® Rabenberg haftet nicht für Leistungsstörungen im Bereich lediglich vermittelter Fremdleistungen, wie z.B. Übernachtungen. Sportliches Radfahren ist eine Gefahrensportart mit hoher Belastung und verlangt eine spezifische körperliche Konditionierung. Über eine Eignung sollte daher ggf. eine Ärztin oder ein Arzt entscheiden. Unfälle oder Schäden, die die teilnehmende Person sich selbst oder anderen zufügt, unterliegen nicht der Haftung durch das TrailCenter® Rabenberg. Die teilnehmende Person beteiligt sich auf eigene Gefahr an dem gebuchten Angebot und muss sich den natürlichen Risiken bewusst sein. Das TrailCenter® Rabenberg haftet nicht für Schäden infolge der Nichtbeachtung von Anweisungen der Guides, Verletzungen der Straßenverkehrsordnung, für den Verlust persönlichen Eigentums bzw. dessen Beschädigung. Das TrailCenter® Rabenberg haftet nicht für den persönlichen Erfolg des gebuchten Angebotes.

1.7. MITWIRKUNGSPFLICHT
Bei Leistungsstörungen ist die teilnehmende Person im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zur Mitwirkung verpflichtet, um Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

1.8. AUSSCHLUSS VON ANSPRÜCHEN

Innerhalb eines Monats nach Beendigung des Kurses, Camps bzw. der Touren kann die am Kurs teilnehmende Person Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistungen geltend machen.

1.9. NUTZUNGSRECHTE
Die teilnehmende Person erhält für die vom TrailCenter® Rabenberg unter ihrer/seiner Mitwirkung produzierten und veröffentlichten Fotos und Filme ein privates, nicht gewerbliches Nutzungsrecht. TrailCenter® Rabenberg stellt ihm diese Fotos und Filme per Download zur Verfügung. Die teilnehmende Person erklärt sich unwiderruflich damit einverstanden, dass die von ihr/ihm angefertigten Aufnahmen in unveränderter oder veränderter Form durch den/die Fotograf*in bzw. Produzent*in, ohne jede Beschränkung des räumlichen, zeitlichen oder inhaltlichen Verwendungsbereiches und für alle in Betracht kommenden Nutzungszwecke vervielfältigt, ausgestellt und öffentlich wiedergegeben werden können. Dies schließt auch die Nutzung für gewerbliche Zwecke ein. Die teilnehmende Person räumt dem/der Fotograf*in das ausschließliche und unbefristete Nutzungsrecht an den angefertigten Fotoaufnahmen ein. Dies umfasst auch die Bearbeitung, Retuschierung sowie Verwendung der Bildnisse für Montagen. Die teilnehmende Person erteilt die Genehmigung mittels eines entsprechenden Formblattes. Ansprüche des Teilnehmers gegenüber von TrailCenter® Rabenberg bestehen nicht.

1.10. SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollten einzelne Bestimmungen der Vereinbarung unwirksam oder nichtig sein, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen der Vereinbarung nicht berührt. Das TrailCenter® Rabenberg (Träger Sportpark Rabenberg e. V.) und die teilnehmende Person des gebuchten Angebotes verpflichten sich, unwirksame oder nichtige Bestimmungen durch neue Bestimmung zu ersetzen. Diese müssen dem in den unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen enthaltenen wirtschaftlichen Regelungsgehalt rechtskonform entsprechen. Gleiches gilt für den Fall einer Lücke in der Vereinbarung. Beide Vertragspartner verpflichten sich zu einer Regelung, die dem am Nächsten kommt, was die Vertragspartner im Sinne der Vereinbarung zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung, vereinbart hätten.

1.11. GERICHTSSTAND
Gerichtsstand für Klagen gegen das TrailCenter® Rabenberg ist Breitenbrunn. Für Klagen von  TrailCenter® Rabenberg gegen die teilnehmende Person ist dessen Wohnsitz der Gerichtsstand.

2. AUSLEIHE VON FAHRRÄDERN
Da keine Ausleihe über jugendreise.de möglich ist, entfallen die Punkte 2.1. bis 2.8.

Breitenbrunn, Juli 2020


ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN - TOURISTIK-SERVICE-CENTER GMBH - VERMITTLER

1. ABSCHLUSS DES REISEVERTRAGES

1.1. Mit seiner Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde dem Reisevermittler den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.
1.2. Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Fax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Bei elektronischen Buchungen bestätigt der Reiseveranstalter bzw. Reisevermittler den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Buchungsauftrages dar. Die Buchung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Mitreisenden, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder, sofern dies nicht ausdrücklich und gesondert erklärt wurde, wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Bei Minderjährigen ist die Anmeldung von dem gesetzlichen Vertreter durch die Unterschrift auf der vom Veranstalter bzw. Vermittler erhaltenen Einverständniserklärung (EV) zu bestätigen. Auch für volljährige Mitreisende gilt die Abgabe der EV.
1.3. Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung durch den Reiseveranstalter bzw. Reisevermittler zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form.
1.4. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung/Rechnung vom Inhalt der Buchung (Reiseanmeldung) ab, so ist der Veranstalter bzw. Vermittler an das Angebot für die Dauer von 10 Tagen gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Anmelder innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter bzw. Reisevermittler die Annahme durch ausdrückliche Erklärung bzw. durch erfolgte Zahlungseingänge erklärt.

2. ZAHLUNG DES REISEPREISES

2.1. Mit dem Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung und des Reisepreissicherungsscheins, der die geleisteten Zahlungen der Kunden laut § 651r BGB insolvenzversichert, ist die ausgewiesene Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises und die Zahlung der eventuell abgeschlossenen Versicherung, zahlbar innerhalb von 2 Wochen, fällig. Die Restzahlung ist spätestens 21 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern die Reise nicht mehr aufgrund der nicht erreichten Mindestteilnehmerzahl oder wegen unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen abgesagt werden kann.
Erfolgt die Anmeldung weniger als 30 Tage vor Reisebeginn, wird der gesamte Reisepreis fällig.
Die Reiseunterlagen werden ca. 10-12 Tage vor Reiseantritt erstellt und nach Zahlungseingang unverzüglich zugesandt.
2.2. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend der vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist der Veranstalter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittsgebühren gemäß Ziffer 5 (AGB-Reiseveranstalter). zu belasten.

3. DATENSCHUTZ
Die Erhebungen und Verarbeitungen aller personenbezogenen Daten erfolgen nach den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO). Es werden nur solche persönlichen Daten erhoben und an Partner weitergeleitet, die zur Abwicklung der Reise notwendig sind. Diese und die Veranstaltermitarbeiter sind zur Verschwiegenheit auf das Datengeheimnis verpflichtet.

4. ALLGEMEINES
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das Gleiche gilt für die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

5. REISEVERMITTLER
Touristik-Service-Center GmbH
Wiener Straße 80, 01219 Dresden
Telefon:    0351-86 26 070

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