Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.
Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Der Sportpark Rabenberg (mit der Sparte: Aktivfun-Jugendreisen) trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.
Zudem verfügt der Sportpark Rabenberg über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.
Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302
1. Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
2. Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
3. Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.
4. Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten - auf eine andere Person übertragen.
5. Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
6. Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
7. Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
8. Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
9. Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
10. Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
11. Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.
12. Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder - in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Der Sportpark Rabenberg e.V. hat eine Insolvenzabsicherung mit der tourVERS – Touristik-Versicherungs-Service GmbH abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung (tourVERS GmbH, Borsteler Chaussee 51, 22453 Hamburg, +49-40-244288-0, service@tourvers.de) oder gegebenenfalls die zuständige Behörde kontaktieren, wenn Ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz des Sportpark Rabenberg e.V. verweigert werden.
Da die Touristik-Service-Center GmbH die Reisen des Sportpark Rabenberg/Aktivfun-Jugendreisen vermittelt und auch die Kundenzahlungen entgegennimmt, übernimmt die Touristik-Service-Center GmbH nur so lange die Haftung für die Kundengelder, solange diese in deren Besitz sind. Die Touristik-Service-Center GmbH hat ebenfalls eine Insolvenzabsicherung abgeschlossen - mit Zurich Insurance plc., Niederlassung für Deutschland, Platz der Einheit 2, 60327 Frankfurt. Die Reisenden können diese Einrichtung oder den Makler, die KAERA Industrie und Touristik Versicherungsmakler GmbH, Telefon 06172-997610 kontaktieren.
Webseite, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist:www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de
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AktivFun Jugendreisen ist eine Marke des Sportpark Rabenberg e.V. in 08359 Breitenbrunn. Der Vertragspartner für alle ist der Sportpark Rabenberg e.V.
Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Sportpark Rabenberg e.V. (nachfolgend Sportpark genannt) den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Hierbei sind die Buchungskriterien zu beachten! Die verbindliche Anmeldung kann online, schriftlich, per Fax oder per E-Mail erfolgen. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Sportpark, dokumentiert durch die Reisebestätigung zustande.
Der Kunde erhält mit der Reisebestätigung den Sicherungsschein für alle von ihm mit angemeldeten Personen, mit dem die nach § 651 k BGB geforderte Absicherung des Kunden dokumentiert wird. Der Kunde hat die Möglichkeit, mehrere Personen mit sich anzumelden. In diesem Fall haftet er auch für die Erfüllung der Verbindlichkeiten aller von ihm angemeldeten Personen gegenüber dem Sportpark.
--> siehe Reisevermittler (Punkt 2: ZAHLUNG DES REISEPREISES)
Der Umfang der Leistungen ergibt sich ausschließlich aus der jeweiligen Bestätigung, unter Berücksichtigung der Ausschreibung im jeweils gültigen Katalog, Internet, Flyer, Anschreiben, aktueller Plakatwerbung etc. Nebenabreden bedürfen der Schriftform und einer ausdrücklichen Bestätigung durch den Sportpark.
Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die nicht vom Sportpark wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind in dem Rahmen gestattet, soweit diese Änderungen nicht erheblich sind und Qualität und Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise, nicht beeinträchtigen. Insbesondere ist der Sportpark berechtigt, die Streckenführung von Fahrten und Flügen, sowie Unterkünfte und Transportmittel zu ändern, soweit ein wichtiger Grund dies rechtfertigt. Die modifizierte Leistung (siehe auch 5.1. Leistungseinschränkungen des Verlaufes) tritt an die Stelle der ursprünglich geschuldeten Leistung. Sind Leistungsänderungen in erheblichem Maße notwendig, erhält der Kunde mit der Benachrichtigung die Berechtigung, ohne Gebühren vom Vertrag zurückzutreten. Der Sportpark kann nach Vertragsabschluss Preiserhöhungen bis zu 10% vornehmen, wenn sich die Preise der Leistungsträger nachweisbar unvorhergesehen erhöht haben und der Sportpark dies nicht zu vertreten hat. Dies betrifft vor allem nachfolgend genannte Preisbestandteile: Devisen- Wechselkurse; Beförderungstarife und -preise (insbesondere wegen Ölpreisverteuerung); behördliche Gebühren und Abgaben, wie z.B. Hafen-/Flughafengebühren und Gäste-/Kurtaxen.
5.1. Leistungseinschränkungen des Verlaufes
Unsere Reisen werden sorgfältig geplant und vorbereitet. Trotzdem setzen wir uns bei der Durchführung besonderen, teilweise schwer kalkulierbaren Risiken aus. Um diese schon im Vorfeld soweit als möglich auszuschließen, ergibt sich die Notwendigkeit variabel gestalteter Kurse bei widrigen Wetterbedingungen, wie z.B. bei zu starkem Wind, Wellengang, Gewitter etc. Wir bemühen uns hierbei, alternative Angebote zum jeweilig geplanten Tagesprogramm anzubieten. Die Sicherheit unserer Kunden besitzt dabei höchste Priorität.
5.2. Teilnahmekriterien
Da bei unserer Marke AktivFun Jugendreisen Programme mit unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden durchgeführt werden, unterliegt die Teilnahme bei einigen Angeboten bestimmten Kriterien, die in der jeweiligen Programmbeschreibung ausgewiesen sind. Angaben hierzu sind nach bestem Wissen zu machen, unterliegen aber keiner Gewähr, da subjektive Einschätzungen wie Fähig- und Fertigkeiten des Kunden sowie Wetterbedingungen eine Rolle spielen.
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Sportpark. Der Kunde muss die Rücktrittsentscheidung schriftlich mitteilen. Bis dahin ausgehändigte Unterlagen sind der Rücktrittserklärung beizufügen.
Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, so ist der Sportpark berechtigt, Ersatz für die bereits getroffenen Vorkehrungen und seine Aufwendungen zu verlangen.
Der Sportpark ist weiterhin berechtigt, folgende pauschalisierte Rücktrittsentschädigung an Stelle der konkreten Berechnung pro Kunde in Rechnung zu stellen:
- bis zum 81. Tag vor Anreise: kostenfrei
- vom 80. Tag - 60. Tag vor Anreise: 10%
- vom 59. Tag - 42. Tag vor Anreise: 20%
- vom 41. Tag - 30. Tag vor Anreise: 40%
- vom 29. Tag - 15. Tag vor Anreise: 50%
- vom 14. Tag - Tag vor Anreise: 80%
- am Anreisetag: 100% Kosten
Die pauschalierten Rücktrittsgebühren gelten auch für den Fall, dass der Kunde wegen fehlender Dokumente jeglicher Art an der Teilnahme gehindert ist. Im Falle eines Rücktritts kann der Sportpark vom Kunden die tatsächlich entstandenen Mehrkosten verlangen, die auch höher liegen können als die pauschalierte Schadensberechnung. Der Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung wird dringend empfohlen. Bis zum Reisebeginn kann der Teilnehmer sich durch einen Dritten ersetzen lassen. Der Sportpark kann den Wechsel der Person ablehnen.
Nimmt der Kunde einzelne Leistungen nicht in Anspruch oder kann diese aufgrund höherer Gewalt (z.B. Wetter- und Witterungsbedingungen, Verkehrslage, ungeplante Zwischenfälle) nicht wahrnehmen, so wird der Sportpark um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemüht sein. Es besteht aber kein Anspruch auf Erstattung.
Der Sportpark ist berechtigt, in den folgenden Fällen vom Vertrag zurückzutreten oder nach Reisebeginn den Vertrag zu kündigen:
a) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Teilnehmer die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung vom Sportpark (oder einer Vertretung) nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Sportpark, so behält er den Anspruch auf den Preis und behält sich vor, Schadensersatzforderungen geltend zu machen.
b) bis 14 Tage vor Reiseantritt bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl. Die Mindestteilnehmerzahl ist in der Reisebeschreibung ausgewiesen. Der Sportpark ist verpflichtet, die Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführbarkeit der Reise in Kenntnis zu setzen und ihnen den Rücktritt zu erklären. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis umgehend zurück. Maximalteilnehmerzahlen können in Ausnahmefällen überschritten werden. Der Sportpark versucht, dem Kunden ein Alternativangebot zu offerieren.
Der Sportpark haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für
a) die gewissenhafte Reisevorbereitung, die Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
b) die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und
c) die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Leistungen.
Die Haftung vom Sportpark ist auf den 3-fachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Sportpark für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Ein Schadensersatzanspruch gegen den Sportpark ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringende Leistung anzuwenden ist, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen Leistungsträger unter bestimmten Voraussetzungen beschränkt oder ausgeschlossen ist. Der Sportpark haftet nicht für Schäden, die durch Fremd- oder Eigenverschulden entstanden sind oder dadurch, dass den Weisungen der Reiseleitung nicht Folge geleistet wurde.
Die Nutzung von jeglichem Sportgerät und die Anreise mit dem privaten PKW laufen auf eigene Gefahr des Kunden. Wir weisen darauf hin, dass wir trotz sorgfältigster Vorbereitung bei Sport-, Aktiv-, Erlebnis-, Expeditions-, Abenteuerreisen nicht 100% Sicherheit garantieren können. Der Sportpark Rabenberg e.V. tritt bei allen nicht selbst veranstalteten Reisen, Seminaren, Kursen bzw. Veranstaltungen nur als Vermittler (§ 275 BGB) der beteiligten Personen- und Beförderungsgesellschaften oder Veranstalter auf und übernimmt keine Haftung bei etwaigen Beschädigungen, Unfällen und Verlusten oder Verspätungen. Genauso ist die Haftung ausgeschlossen für gestohlenes oder beschädigtes Gepäck, Ausrüstungsgegenstände etc., die in Unterkunft und Gepäckräumen oder im Fahrgastraum der Transportmittel transportiert oder gelagert werden. Selbiges gilt für Ausrüstungsgegenstände, die während einer Reise, eines Seminars, eines Kurses, bzw. einer Veranstaltung beschädigt werden oder verloren gehen. (Haftungsausschluss)
Die mit dem Vertragsabschluss erhobenen Daten werden zu Zwecken der Rechnungslegung sowie für interne anonyme, statistische Auswertungen gespeichert. Der Kunde hat jederzeit das Recht, auf Auskunft, Berichtigung und Einschränkung der gespeicherten, personenbezogenen Daten. Die Daten unterliegen innerhalb unserer geschäftsrelevanten Unterlagen einer Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren. Nach Ablauf dieser Frist kann jederzeit die Löschung der Daten verlangt werden. Die Daten werden nur mit gesondertem Einverständnis für eigene Werbezwecke gespeichert. Es erfolgt keine Weitergabe oder Verkauf an Dritte. Die Veröffentlichung von Bild- und Tonmaterial durch den Sportpark zu eigenen oder zu Werbezwecken, bedarf der gesonderten Zustimmung des Kunden.
Ansprüche wegen nicht vertragsmäßiger Erbringung der Reiseleitung hat der Kunde innerhalb eines Monats nach Beendigung der vertragsmäßigen Durchführung gegenüber dem Sportpark zu erklären. Ansprüche des Kunden verjähren in sechs Monaten nach Ablauf der vertragsmäßigen Reisedauer. Hat der Kunde Ansprüche geltend gemacht, wird die Verjährungsfrist bis zur beiderseitigen Klärung der Angelegenheit ausgesetzt.
Da jeder Kunde für die Dauer einer Reise für seinen Versicherungsschutz selbst verantwortlich ist, wird der Abschluss einer Haftpflichtversicherung empfohlen. Anzuraten sind darüber hinaus Unfall-, Kranken-, Reisegepäck- und Reiserücktrittskostenversicherungen.
Für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Impfbestimmungen ist der Kunde selbst verantwortlich.
Der Kunde ist verpflichtet, bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandung unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu bringen. Diese ist beauftragt für Abhilfe zu sorgen, soweit dies möglich ist. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Die örtliche Reiseleitung ist nicht befugt oder bevollmächtigt, Ansprüche auf Minderung oder Schadenersatz mit Wirkung gegen den Sportpark anzuerkennen oder derartige Anspruchsstellungen entgegenzunehmen.
Wird eine vom Sportpark unter dem Label AktivFun Jugendreisen angebotene Reise von einem anderem Veranstalter durchgeführt, so wird darauf ausdrücklich in der Reisebestätigung und im jeweils gültigen Katalog, Internet-Homepage, Flyer, Anschreiben, aktueller Plakatwerbung etc. hingewiesen. Es gelten die Geschäftsbestimmungen des durchführenden Veranstalters. Der Sportpark haftet im oben genannten Rahmen in seiner Funktion als Vermittler.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Auskünfte aller Art erfolgen nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr.
Der Teilnehmer darf die vertraglichen und gesetzlichen Rechte nicht an Dritte abtreten.
Sitz des Sportpark Rabenberg e.V. ist in 08359 Breitenbrunn.
Der Kunde kann gegen den Sportpark bzw. die Fremdveranstalter nur an dessen Sitz Klage führen. Für Klagen vom Sportpark bzw. des Fremdveranstalters gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Sportparks bzw. des Fremdveranstalters maßgebend.
Sportpark Rabenberg e.V., 08359 Breitenbrunn
Stand: Oktober 2021
1.1. Mit seiner Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde dem Reisevermittler den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.
1.2. Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Fax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Bei elektronischen Buchungen bestätigt der Reiseveranstalter bzw. Reisevermittler den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Buchungsauftrages dar. Die Buchung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Mitreisenden, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder, sofern dies nicht ausdrücklich und gesondert erklärt wurde, wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Bei Minderjährigen ist die Anmeldung von dem gesetzlichen Vertreter durch die Unterschrift auf der vom Veranstalter bzw. Vermittler erhaltenen Einverständniserklärung (EV) zu bestätigen. Auch für volljährige Mitreisende gilt die Abgabe der EV.
1.3. Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung durch den Reiseveranstalter bzw. Reisevermittler zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form.
1.4. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung/Rechnung vom Inhalt der Buchung (Reiseanmeldung) ab, so ist der Veranstalter bzw. Vermittler an das Angebot für die Dauer von 10 Tagen gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Anmelder innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter bzw. Reisevermittler die Annahme durch ausdrückliche Erklärung bzw. durch erfolgte Zahlungseingänge erklärt.
2.1. Mit dem Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung und des Reisepreissicherungsscheins, der die geleisteten Zahlungen der Kunden laut § 651r BGB insolvenzversichert, ist die ausgewiesene Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises und die Zahlung der eventuell abgeschlossenen Versicherung, zahlbar innerhalb von 2 Wochen, fällig. Die Restzahlung ist spätestens 21 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern die Reise nicht mehr aufgrund der nicht erreichten Mindestteilnehmerzahl oder wegen unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen abgesagt werden kann.
Erfolgt die Anmeldung weniger als 30 Tage vor Reisebeginn, wird der gesamte Reisepreis fällig.
Die Reiseunterlagen werden ca. 10-12 Tage vor Reiseantritt erstellt und nach Zahlungseingang unverzüglich zugesandt.
2.2. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend der vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist der Veranstalter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittsgebühren gemäß Ziffer 5 (AGB-Reiseveranstalter). zu belasten.
Die Erhebungen und Verarbeitungen aller personenbezogenen Daten erfolgen nach den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO). Es werden nur solche persönlichen Daten erhoben und an Partner weitergeleitet, die zur Abwicklung der Reise notwendig sind. Diese und die Veranstaltermitarbeiter sind zur Verschwiegenheit auf das Datengeheimnis verpflichtet.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das Gleiche gilt für die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Touristik-Service-Center GmbH
Wiener Straße 80, 01219 Dresden
Telefon: 0351-86 26 070