Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.
Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Der Kinderbauernhof Gussow trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.
Zudem verfügt die Touristik-Service-Center GmbH (TSC-Kinder- und Jugendreisen) über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen im Fall einer Insolvenz.
Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302
1. Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
2. Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
3. Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.
4. Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen.
5. Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
6. Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
7. Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
8. Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
9. Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
10. Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
11. Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.
12. Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder - in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Die Touristik-Service-Center GmbH (TSC-Kinder- und Jugendreisen) hat eine Insolvenzabsicherung mit Zurich Insurance plc., Niederlassung für Deutschland, Platz der Einheit 2, 60327 Frankfurt, abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung oder den Makler, die KAERA Industrie und Touristik Versicherungsmakler GmbH, Telefon 06172-997610, kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz der Touristik-Service-Center GmbH (TSC-Kinder- und Jugendreisen) verweigert werden.
Webseite, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist:www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de
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Mit seiner Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde dem Reiseveranstalter/Reisemittler den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.
Der Punkt entfällt, da Zahlungsabwicklung über Vermittler läuft – siehe Vermittler-AGB Punkt 2.
Der Umfang der vertraglich geschuldeten Reiseleistungen und des Reisepreises bestimmt sich grundsätzlich nach den Angaben der Leistungsbeschreibungen der Reise und den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung/Rechnung. Weitere Absprachen, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung des Veranstalters.
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Reiseveranstalter, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen. Der Entschädigungsanspruch ist unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn ein einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert, gewöhnliche ersparte Aufwendungen und andere Verwendungen sind dabei berücksichtigt.
bis 60 Tage vor dem geplanten Reisetermin fallen keine Rücktrittsgebühren an.
Bis 30 Tage vor dem geplanten Reisetermin beträgt die Rücktrittsgebühr 40 % des Reisepreises.
Bei einem späteren Rücktritt oder Nichtantritt der Reise kann der Reiseveranstalter 90% des vollen Reisepreises vom Kunden verlangen.
Das gesetzliche Recht des Kunden gemäß § 651b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.
Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, zum Beispiel bei der Hanse Merkur Reiseversicherung AG, Siegfried-Wedells-Platz 1, 20352 Hamburg wird ausdrücklich empfohlen.
Der Reiseveranstalter kann vom Reisevertrag zurücktreten, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis, er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt.
Der Kunde ist verpflichtet, den Reiseveranstalter bei Vorliegen eines Reisemangels unverzüglich zu informieren und ihm unter Berücksichtigung des dem Kunden zumutbaren Rahmens die Möglichkeit zur Abhilfe zu geben. Unterlässt er die Mängelanzeige schuldhaft, so kann er eine Minderung des Reisepreises nicht verlangen.
Ansprüche des Kunden wegen nicht vertragsgemäß erbrachter Leistungen hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Geltendmachung muss schriftlich an die Kinderbauernhof Gussow gemeinnützige GmbH erfolgen.
Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit der Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit der Reiseveranstalter für den Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Die Erhebungen und Verarbeitungen aller personenbezogenen Daten erfolgen nach den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO). Es werden nur solche persönlichen Daten erhoben und an Partner weitergeleitet, die zur Abwicklung der Reise notwendig sind. Diese und die Veranstaltermitarbeiter sind zur Verschwiegenheit auf das Datengeheimnis verpflichtet.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das Gleiche gilt für die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Kinderbauernhof Gussow gGmbH
Gussower Straße 13
15754 Heidesee OT Gräbendorf
Telefon: + 49 33763 63481
Geschäftsführerin: Holger Jonas
Handelsregister: 10484 CB Amtsgericht Cottbus
1.1. Mit seiner Reiseanmeldung (Buchung) bietet der Kunde dem Reisevermittler den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.
1.2. Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Fax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Bei elektronischen Buchungen bestätigt der Reiseveranstalter bzw. der Reisevermittler den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Buchungsauftrages dar. Die Buchung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Mitreisenden, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder, sofern dies nicht ausdrücklich und gesondert erklärt wurde, wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Bei Minderjährigen ist die Anmeldung von dem gesetzlichen Vertreter durch die Unterschrift auf der vom Veranstalter bzw. Vermittler erhaltenen Einverständniserklärung (EV) zu bestätigen. Auch für volljährige Mitreisende gilt die Abgabe der EV.
1.3. Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung durch den Reiseveranstalter bzw. Reisevermittler zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form.
1.4. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung/Rechnung vom Inhalt der Reiseanmeldung (Buchung) ab, so ist der Veranstalter an das Angebot für die Dauer von 10 Tagen gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Anmelder innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter bzw. dem Reisevermittler die Annahme durch ausdrückliche Erklärung bzw. durch erfolgte Zahlungseingänge erklärt.
1.5. Es wird darauf hingewiesen, dass bei allen oben genannten Buchungsarten aufgrund der gesetzlichen Vorschrift des § 312 g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht bei Pauschalreiseverträgen, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden nach Vertragsabschluss besteht. Ein Rücktritt und die Kündigung vom Vertrag sind hingegen unter Berücksichtigung der Regelung in Ziffer 3 und 5 möglich.
2.1. Mit dem Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung und des Reisepreissicherungsscheins, der die geleisteten Zahlungen der Kunden laut § 651r BGB insolvenzversichert, ist die ausgewiesene Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises und die Zahlung der eventuell abgeschlossenen Versicherung, zahlbar innerhalb von 2 Wochen, fällig. Die Restzahlung ist spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn fällig, sofern die Reise nicht mehr aufgrund der nicht erreichten Mindestteilnehmerzahl oder wegen unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen abgesagt werden kann.
Erfolgt die Anmeldung weniger als 30 Tage vor Reisebeginn, wird der gesamte Reisepreis fällig.
Die Reiseunterlagen werden ca. 5-10 Tage vor Reiseantritt erstellt und nach Zahlungseingang unverzüglich zugesandt.
2.2. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend der vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist der Veranstalter bzw. der Reisevermittler berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittsgebühren gemäß Ziffer 5 (AGB-Reiseveranstalter). zu belasten.
Die Erhebungen und Verarbeitungen aller personenbezogenen Daten erfolgen nach den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO). Es werden nur solche persönlichen Daten erhoben und an Partner weitergeleitet, die zur Abwicklung der Reise notwendig sind. Diese und die Veranstaltermitarbeiter sind zur Verschwiegenheit auf das Datengeheimnis verpflichtet.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das Gleiche gilt für die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Touristik-Service-Center GmbH
Wiener Straße 80 | 01219 Dresden
Telefon: 0351-86 26 070