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Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei Pauschalreisen nach § 651a BGB

Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. 

Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Der Feriendorf Hoher Hain e.V. trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. 

Zudem verfügt die Touristik-Service-Center GmbH (TSC-Kinder- und Jugendreisen) über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen im Fall einer Insolvenz.

Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302

1. Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.

2. Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.

3. Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.

4. Die Reisenden können die Pauschalreise - innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten - auf eine andere Person übertragen.

5. Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.

6. Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.

7. Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.

8. Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.

9. Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.

10. Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.

11. Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.

12. Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder - in einigen Mitgliedstaaten - des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Die Touristik-Service-Center GmbH (TSC-Kinder- und Jugendreisen) hat eine Insolvenzabsicherung mit Zurich Insurance plc., Niederlassung für Deutschland, Platz der Einheit 2, 60327 Frankfurt, abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung oder den Makler, die KAERA Industrie und Touristik Versicherungsmakler GmbH, Telefon 06172-997610, kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz der Touristik-Service-Center GmbH (TSC-Kinder- und Jugendreisen) verweigert werden.

Webseite, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist:www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de

 

 

ALLGEMEINE REISEVERTRAGSBEDINGUNGEN FERIENDORF HOHER HAIN e.V. - VERANSTALTER


Sehr geehrter Vertragspartner!
Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise, welche das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und dem Feriendorf Hoher Hain e.V. regelt und Sie mit Ihrer Buchung anerkennen.

1. ANMELDUNG

Wer angemeldet ist, darf den Park nutzen. Eine verbindliche Buchung benötigt von beiden Seiten eine verbindliche Bestätigung bzw. Unterschrift. Auch alle Änderungen, insbesondere zur Personenzahl, zu Leistungsänderungen und Reisezeiten, sind schriftlich (nicht mündlich) zu vereinbaren.

2. BEZAHLUNG

siehe Reisevermittler

3. RÜCKTRITT

Wenn sich bei Ihnen Veränderungen ergeben, können Sie die Reise ohne Angabe von Gründen stornieren oder vorzeitig abreisen. Das gilt für einzelne Teilnehmer oder die ganze Gruppe. Sinnvoll ist dafür eine Reiserücktrittsversicherung. Wir selber binden uns mit dem Vertrag an Ihre Buchung, bereiten Angebote vor und halten Unterkünfte für Sie frei. Wenn Sie trotz Buchung dann nicht kommen, konnten andere nicht bei uns buchen.

Dadurch entstehen für Sie: Stornokosten, die wir wie folgt berechnen (unbenommen eines Nachweises geringeren Schadens):

Rücktritt bis 90 Tage vor Vertragsbeginn: 10% der anteiligen Vertragssumme pro Teilnehmer,
bis 60 Tage 30%,
bis 30 Tage 60%.
Rücktritt bis zum Tag vor der Anreise 90%, danach und bei vorzeitige Abreise 100% der anteiligen Vertragssumme.

Gegen Ausfallkosten, die bei einzelnen Schülern aus den folgenden, nachzuweisenden Gründen entstehen können:

Krankheit, Tod, Todesfall in der Familie, Klassen- oder Schulwechsel, Straftaten, kann sich die Gruppe durch Buchung der Ausfallpauschale schützen (für Aufsichts- und Begleitpersonen ist dies möglich, wenn die Gesamtreise nicht gefährdet ist).

Die Selbstbeteiligung beträgt 10% auf das gebuchte Programm. Änderungen am Programm sind uns vorbehalten. Der Gast ist im Falle einer erheblichen Leistungsänderung berechtigt in einer angemessenen Frist vom Vertrag zurückzutreten. Dies muss er fristgemäß, ansonsten unverzüglich erklären; andernfalls gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen.

Vom Gast gebuchte, aber nicht beanspruchte Leistungen und Programme externer Anbieter sind nicht erstattungsfähig. Eine Preiserhöhung bis 10% ist bei einer Veränderung des Verbraucherpreisindex (Inflation) oder der Energiekosten, Steuern oder Abgaben erlaubt; der Gast hat dann ein Sonderkündigungsrecht.

Nichtvorhersehbar sind behördliche Anordnungen, Krieg, Streik, Unruhen. Dafür müssen wir uns eine Absage der Reise vorbehalten. Wir berechnen dann keine Kosten, können den Gästen aber auch keine erstatten. Gleiches gilt für Fremdleistungen (Ausflüge), für die unsererseits keine Haftung übernommen wird.

4. HAFTUNG

Haftung ist gesetzlich geregelt. Zudem gilt: Die Vertragspartner verpflichten sich jeweils zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung. Eine Haftung unsererseits für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Wertgegenständen wird nur getragen, wenn diese von Verantwortlichen des Parks ausdrücklich zur Verwahrung entgegengenommen wurden. Für Fahrzeuge (einschließlich Inhalt) und Fahrräder, die auf dem Gelände abgestellt werden, wird nicht gehaftet. Mängel sind unverzüglich, spätestens nach vier Stunden anzuzeigen. Baden, Benutzung von Rollschuhen, Rädern, Skateboards, Kart-Rennen und Sonderprogramme erfolgen auf eigene Gefahr des Gastes und unter allein verantwortender Aufsicht der Gruppenaufsicht.

5. AN- UND ABREISE

Am Anreisetag ist die erste Leistung das Mittagessen (bis 14 Uhr).
Am Abreisetag ist die letzte Leistung das Frühstück. Danach müssen die Unterkünfte gründlich gereinigt und persönlich an uns übergeben werden. Unzureichende Abschlussreinigungen werden in Rechnung gestellt.
Zusätzliche Leistungen und abweichende Zeiten können vereinbart werden.

6. AUFENTHALT

Fairness ist die Voraussetzung. Wir bieten ein breites Freizeitprogramm zu günstigen Preisen, wenn alle Gäste mithelfen: Freundlichkeit, Rücksicht, Ehrlichkeit, Zuverlässigkeit, Sauberkeit, schonender Umgang mit der Einrichtung, Einhalten der Platzordnung sind notwendig. Wer dies nicht beachtet, muss leider auf seine Kosten abreisen (Beispiele: Nichteinhaltung der Regeln oder Zahlungsverpflichtungen, Beschädigung von Sachen und Personen, grobes oder ungebührliches Verhalten).
Wir üben das Hausrecht konsequent aus. Schäden sind von der Gruppe zu erstatten. Kosten werden wie beim Rücktritt berechnet. Was es bei uns nicht gibt: Rauchen in Gebäuden, Alkohol, Cannabis, Haustiere. Gekocht wird ausschließlich in unseren Küchen. Wir bitten um Verständnis.

7. REISEVERANSTALTER

Feriendorf Hoher Hain e.V.
Mühlauer Weg 11
09212 Limbach-Oberfrohna

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen - Touristik-Service-Center GmbH - Vermittler

 

1. ABSCHLUSS DES REISEVERTRAGES

1.1. Mit seiner Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde dem Reisevermittler den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.

1.2. 
Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Fax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Bei elektronischen Buchungen bestätigt der Reiseveranstalter bzw. Reisevermittler den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Buchungsauftrages dar. Die Buchung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Mitreisenden, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder, sofern dies nicht ausdrücklich und gesondert erklärt wurde, wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Bei Minderjährigen ist die Anmeldung von dem gesetzlichen Vertreter durch die Unterschrift auf der vom Veranstalter bzw. Vermittler erhaltenen Einverständniserklärung (EV) zu bestätigen. Auch für volljährige Mitreisende gilt die Abgabe der EV.

1.3. Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung durch den Reiseveranstalter bzw. Reisevermittler zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form.

1.4. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung/Rechnung vom Inhalt der Buchung (Reiseanmeldung) ab, so ist der Veranstalter bzw. Vermittler an das Angebot für die Dauer von 10 Tagen gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Anmelder innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter bzw. Reisevermittler die Annahme durch ausdrückliche Erklärung bzw. durch erfolgte Zahlungseingänge erklärt.

2. ZAHLUNG DES REISEPREISES

2.1. Mit dem Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung und des Reisepreissicherungsscheins, der die geleisteten Zahlungen der Kunden laut § 651r BGB insolvenzversichert, ist die ausgewiesene Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises und die Zahlung der eventuell abgeschlossenen Versicherung, zahlbar innerhalb von 2 Wochen, fällig. Die Restzahlung ist spätestens 21 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern die Reise nicht mehr aufgrund der nicht erreichten Mindestteilnehmerzahl oder wegen unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen abgesagt werden kann.
Erfolgt die Anmeldung weniger als 30 Tage vor Reisebeginn, wird der gesamte Reisepreis fällig.
Die Reiseunterlagen werden ca. 10-12 Tage vor Reiseantritt erstellt und nach Zahlungseingang unverzüglich zugesandt.

2.2. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend der vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist der Veranstalter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittsgebühren gemäß Ziffer 5 (AGB-Reiseveranstalter). zu belasten.

3. DATENSCHUTZ

Die Erhebungen und Verarbeitungen aller personenbezogenen Daten erfolgen nach den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO). Es werden nur solche persönlichen Daten erhoben und an Partner weitergeleitet, die zur Abwicklung der Reise notwendig sind. Diese und die Veranstaltermitarbeiter sind zur Verschwiegenheit auf das Datengeheimnis verpflichtet.

4. ALLGEMEINES

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das Gleiche gilt für die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

5. REISEVERMITTLER

Touristik-Service-Center GmbH
Bertolt-Brecht-Allee 24, 01309 Dresden
Telefon: 0351-86 26 070

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