• Zurück
  • Jetzt Anfrage
  • Vielleicht interessieren Sie sich auch für:
TSC-Beratungsteam

Ihre Reiseexperten für
Lünen am Cappenberger See

Telefon 0351-86 26 070 E-Mail info@jugendreise.de

Lünen am Cappenberger See-Survivalcamp

02.08.2026 - 08.08.2026

Gesamtpreis

685,00 Euro

Ihre Reise im Überblick

Was passiert, wenn ich jetzt buche?

Ihre Reise

Deutschland

Reisecode: DE1396

Lünen am Cappenberger See-Survivalcamp

Termin

02.08.2026 - 08.08.2026

Grundpreis

ab 685,00 Euro p.P. ohne zusätzliche Leistungen

Angaben zu den Erziehungsberechtigten

Bitte geben Sie einen Vorname ein

Bitte geben Sie einen Nachname ein

Bitte geben Sie einen E-Mail Adresse ein

Bitte geben Sie einen Straße und Hausnummer ein

Bitte geben Sie einen PLZ ein

Bitte geben Sie einen Ort ein

Bitte geben Sie einen Land ein

Bitte geben Sie einen Telefon ein

Persönliche Daten des Teilnehmers

Bitte geben Sie einen Vorname ein

Bitte geben Sie einen Nachname ein

Verpflegung

Unterbringung

Zusatzleistungen

Zusätzliche Aktivitäten

Zusätzlicher Reiseschutz

* Die komplette Tarifübersicht sowie die Versicherungsbedingungen finden Sie unter folgendem Link:
Versicherungsbedingungen

Weiteren Teilnehmer hinzufügen Letzten Teilnehmer entfernen

Sonstige Angaben

Buchen Sie als Agentur?

Persönliche Daten des Teilnehmers

Bitte geben Sie einen Vorname ein

Bitte geben Sie einen Nachname ein

Verpflegung

Unterbringung

Zusatzleistungen

Zusätzliche Aktivitäten

Zusätzlicher Reiseschutz

* Die komplette Tarifübersicht sowie die Versicherungsbedingungen finden Sie unter folgendem Link:
Versicherungsbedingungen

Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei Pauschalreisen nach § 651a BGB

Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. 

Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Die Berien GmbH trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. 

Zudem verfügt die Berien GmbH über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.

Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302

1. Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.

2. Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.

3. Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.

4. Die Reisenden können die Pauschalreise - innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten - auf eine andere Person übertragen.

5. Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.

6. Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.

7. Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.

8. Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.

9. Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.

10. Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.

11. Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.

12. Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder - in einigen Mitgliedstaaten - des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Der Veranstalter Berien GmbH hat im Rahmen eines Sammelversicherungsvertrages eine Insolvenzabsicherung mit der Generalagentur A. Weidner GmbH, Waldstr. 14 (Langenalb), 75334 Straubenhardt abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung oder gegebenenfalls die zuständige Versicherung R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, Tel.: + 49 (0) 611 / 533 4035, kontaktieren, wenn Ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von Berien GmbH verweigert werden.

Webseite, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist:www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de

 ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

ALLGEMEINE REISEVERTRAGSBEDINGUNGEN - BERIEN GMBH - VERANSTALTER/ANBIETER

Vertragsbedingungen für Ferienfreizeiten bei Berien GmbH

1. GELTUNG
Übernachtungscamps: Im folgenden Reisen genannt. Für die mit der Berien GmbH geschlossenen Pauschalreiseverträge gelten die gesetzlichen Regelungen. Sie werden durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergänzt.

2. ZUSTANDEKOMMEN DES VERTRAGES
Der Pauschalreisevertrag besteht erst, wenn die von den Erziehungsberechtigten getätigte Buchung per Mail (mit dem Betreff “Buchungsbestätigung Feriencamp bei Berien…”) von der Berien GmbH bestätigt wird.

3. VERTRAGSGEGENSTAND ZWISCHEN ERZIEHUNGSBERECHTIGTEN - IM FOLGENDEN AUCH KUNDE GENANNT - UND BERIEN GMBH
3.1. Vertragsgegenstand ist die Durchführung einer Pauschalreise entsprechend der Leistungsbeschreibung.

3.2. Wenn das Kind an einer Pauschalreise der Berien GmbH teilnimmt, müssen beide Erziehungsberechtigten den Vertrag mit der Berien GmbH abschließen. Ist bei der Anmeldung nur ein Erziehungsberechtigter angegeben, gehen wir davon aus, dass nur ein Erwachsener erziehungsberechtigt ist.

4. 
BEZAHLUNG

4.1. Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines i.S.v. §651r BGB erfolgen. Innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Reisebestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises fällig. Die Restzahlung ist 31 Tage vor Reisebeginn auf das in der Reisebestätigung genannte Konto fällig. Erfolgt die Anmeldung weniger als 30 Tage vor Reisebeginn, ist der Gesamtbetrag zu überweisen.

4.2. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend der vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist die Berien GmbH berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß § 7 zu belasten.


5. NICHTINANSPRUCHNAHME VON LEISTUNGEN

Nimmt das Kind die Reise nicht oder nicht komplett wahr, obwohl die Berien GmbH zur Vertragserfüllung fähig ist, gibt es keinen Anspruch auf Rückerstattung des Preises an den Kunden.

6. LEISTUNGSÄNDERUNGEN

Andere Vertragsbedingungen als den Preis kann die Berien GmbH einseitig ändern. Die Berien GmbH hat den Kunden per Mail klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über Änderungen zu unterrichten. Eine Änderung ist nur wirksam, wenn sie diesen Anforderungen entspricht und vor Beginn der Reis erklärt wird.

7. 
KÜNDIGUNG DURCH KUNDE

7.1. Der Kunde kann die Teilnahme des Kindes an der Reise ohne Kosten stornieren, wenn dies bis zu 31 Tage vor dem Camp passiert. Die Kündigung muss mindestens in Textform (z. B. per E-Mail) erfolgen. Maßgeblich ist der Zugang der Kündigung bei der Berien GmbH.

7.2. Bei Reisen wird im Falle einer späteren Kündigung folgender Reisepreis fällig:

Bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 50%, bis zum 25. Tag vor Reiseantritt 60%, bis zum 20. Tag vor Reiseantritt 70%, bis zum 15. Tag vor Reiseantritt 80%, ab dem 10. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90%;

8. KÜNDIGUNG DURCH BERIEN GMBH

8.1. Die Berien GmbH kann den Vertrag zwischen Berien GmbH und Kunde ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die Durchführung der Reise trotz einer entsprechenden Abmahnung durch die Berien GmbH vom Reisenden nachhaltig gestört wird. Das Gleiche gilt, wenn sich der Reisende in starkem Maße vertragswidrig verhält. Die Berien GmbH behält den Anspruch auf den Reisepreis.

8.2. Bei Nichterreichen einer im Hinweistext auf der Homepage angegebenen Mindestteilnehmerzahl kann die Berien GmbH von der Reise zurücktreten und zwar 7 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als sechs Tagen, 3 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mindestens vier und höchstens sechs Tagen.

8.3. Absage des Camps durch Berien GmbH. Sollte die Reise aus zwingenden Gründen durch die Berien GmbH abgesagt werden, werden dem Kunde bereits an die Berien GmbH gezahlte Teilnahmegebühren, gegebenenfalls anteilig, zurückerstattet. Weitere Ansprüche entstehen nicht.


9. HAFTUNGSBEGRENZUNG / HAFTUNGSAUSSCHLUSS

9.1. Für Schäden an Eigentum und Gesundheit bei der Anfahrt sowie während des Camps wird nicht gehaftet.

9.2. Wenn das Kind Schäden an Gebäuden und Inventar verursacht, werden deren Erziehungsberechtigte zum Ersatz im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen herangezogen.

9.3. Eine Haftung für Diebstahl, Beschädigung oder den Verlust von Wertgegenständen wird lediglich übernommen, wenn diese dem Campleiter ausdrücklich zur Aufbewahrung gegeben wurden.

9.4. Die Berien GmbH haftet nicht für sämtliche Fremdleistungen (Verpflegung, Unterkunft, Veranstaltungen, Programmbestandteile, öffentlicher Nahverkehr und Bus- und Bahnfahrten etc.).

9.5. Die Durchführung des Reiseprogramms (z. B. Baden, Benutzung von Inlinern, Rad fahren, Slacklining, Schwimmen, Boot fahren etc.) erfolgt auf eigene Gefahr. Soll das Kind an einzelnen Bestandteilen des Programms (z.B. Schwimmen etc.) nicht mitmachen, muss dies in Textform (z. B. im zugesandten Fragebogen oder per Mail) der Berien GmbH mindestens 7 Tage vor Reisebeginn mitgeteilt werden.


10. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Sollte eine Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht. Es gilt anstelle der ungültigen Bestimmung eine ihr möglichst nahekommende gültige Bestimmung als vereinbart. Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden müssen in Schriftform festgelegt werden. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz in Karlsruhe. Als Gerichtsstand wird, sofern rechtlich zulässig, die örtliche Zuständigkeit des Gerichts in Karlsruhe vereinbart.

REISEVERANSTALTER:
Berien GmbH
Kurpromenade 25
76332 Bad Herrenalb

Stand: Januar 2023

-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN - TOURISTIK-SERVICE-CENTER GMBH - VERMITTLER

1. ABSCHLUSS DES REISEVERTRAGES

1.1. Mit seiner Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde dem Reisevermittler den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.

1.2. Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Fax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Bei elektronischen Buchungen bestätigt der Reiseveranstalter den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Buchungsauftrages dar. Die Buchung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Mitreisenden, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder, sofern dies nicht ausdrücklich und gesondert erklärt wurde, wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Bei Minderjährigen ist die Anmeldung von dem gesetzlichen Vertreter durch die Unterschrift auf der vom Veranstalter bzw. Vermittler erhaltenen Einverständniserklärung (EV) zu bestätigen. Auch für volljährige Mitreisende gilt die Abgabe der EV.

1.3. Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung durch den Reiseveranstalter  zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form.

2. DATENSCHUTZ

Die Erhebungen und Verarbeitungen aller personenbezogenen Daten erfolgen nach den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO). Es werden nur solche persönlichen Daten erhoben und an Partner weitergeleitet, die zur Abwicklung der Reise notwendig sind. Diese und die Veranstaltermitarbeiter sind zur Verschwiegenheit auf das Datengeheimnis verpflichtet.

3. ALLGEMEINES

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das Gleiche gilt für die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

4. REISEVERMITTLER

Touristik-Service-Center GmbH
Bertolt-Brecht-Allee 24
01309 Dresden
Telefon: 0351-86 26 070

 

 

Jugendreise.de © 2026