Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.
Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Die YoYo Camps GmbH trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.
Zudem verfügt die YoYo-Camps GmbH über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.
Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302
1. Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
2. Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
3. Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.
4. Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten - auf eine andere Person übertragen.
5. Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
6. Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
7. Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
8. Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
9. Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
10. Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
11. Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.
12. Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder - in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Die YoYo Camps GmbH hat eine Insolvenzabsicherung mit der R+V Allgemeine Versicherung AG abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung (R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, +49 611 533-5859, www.reiseschaden.ruv.de) oder gegebenenfalls die zuständige Behörde kontaktieren, wenn Ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz der YoYo Camps GmbH verweigert werden.
Da die Touristik-Service-Center GmbH die Reisen der YoYo-Camps GmbH vermittelt und auch die Kundenzahlungen entgegennimmt, übernimmt die Touristik-Service-Center GmbH nur so lange die Haftung für die Kundengelder, solange diese in deren Besitz sind. Die Touristik-Service-Center GmbH hat ebenfalls eine Insolvenzabsicherung abgeschlossen - mit Zurich Insurance plc., Niederlassung für Deutschland, Platz der Einheit 2, 60327 Frankfurt. Die Reisenden können diese Einrichtung oder den Makler, die KAERA Industrie und Touristik Versicherungsmakler GmbH, Telefon 06172-997610 kontaktieren.
Webseite, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist:www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de
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Jede Buchung wird schriftlich per E-Mail bestätigt mit Angabe des gebuchten Termins, der Camp-Art und der Anschrift des Camp-Ortes. Mit Zugang der Buchungsbestätigung ist der Vertrag über die Teilnahme am Camp geschlossen. Die Leistungen entsprechen der jeweiligen Beschreibung des Camps auf der Website von YoYo Camps.
Die Rechnung wird per E-Mail versandt. Eine Anzahlung ist 14 Tage nach Erhalt der Rechnung zu zahlen. Die Höhe der Anzahlung beträgt 50 Euro pro Camp. Der Gesamtbetrag ist spätestens vier Wochen vor Campbeginn fällig. Bei kurzfristiger Buchung ist der Teilnahmebeitrag unmittelbar zu überweisen und muss am Freitag vor dem Campstart bei uns eingegangen sein. Bei kurzfristigen Zahlungen schickt uns bitte einen Überweisungsbeleg per E-Mail oder bringt diesen als Nachweis zum Campstart mit.
Eure Buchung ist verbindlich, sobald ihr sie über das Online-Buchungsformular geschickt und unsere Buchungsbestätigung per E-Mail erhalten habt. Eine Stornierung der Buchung muss schriftlich erfolgen. Bei einer Stornierung der Buchung fallen folgende Kosten an:
bis 60 Tage vor Beginn des Camps: 15 Euro Bearbeitungsgebühr
bis 30 Tage vor Beginn des Camps: 20% der gesamten Buchungssumme
bis 15 Tage vor Beginn des Camps: 50% der gesamten Buchungssumme
ab 15 Tage vor Beginn des Camps: 90% der gesamten Buchungssumme
ab dem ersten Camptag: keine Erstattung mehr möglich.
Alternativ zu den Stornogebühren kann für eine Bearbeitungsgebühr von 20 Euro eine Ersatzperson gestellt werden. Wir behalten uns vor, die Ersatzperson abzulehnen, sollte diese den Campanforderungen nicht entsprechen oder uns die nötigen Informationen zur Teilnahme nicht rechtzeitig vor Campbeginn zur Verfügung gestellt werden.
Ihr könnt bei Bedarf auf ein anderes Camp umbuchen, wenn dort noch Plätze verfügbar sind. Es besteht kein Anspruch für eine Umbuchung auf ein anderes Camp. Sollten wir auf euren Wunsch eine Umbuchung vornehmen, wird dafür eine Bearbeitungsgebühr von 20 Euro fällig. Bei Umbuchungen ab 30 Tage vor Campstart, kann diese Gebühr eventuell auch höher ausfallen, wenn bereits für uns Kosten entstanden sind, die nicht rückgängig zu machen sind oder wenn die Umbuchung einen deutlichen Mehraufwand erfordert.
Ein Maßnahmenausfall kann ausgesprochen werden, falls die Mindestteilnehmendenzahl in einem Camp unterschritten wird. Das wird mindestens zwei Wochen vor Beginn des Camps mitgeteilt. Die Mindestteilnehmendenzahl beträgt 12 Kinder.
Außerdem kann ein Maßnahmenausfall auch noch kurzfristiger ausgesprochen werden, wenn ein anderer wichtiger und unvorhersehbarer Grund bzw. höhere Gewalt (z.B. unvorhersehbare Unnutzbarkeit des Camp Ortes, staatliche Verordnungen) vorliegt.
Muss das Camp von unserer Seite aus abgesagt werden, wird der schon geleistete Teilnahmebetrag zurückerstattet. Weitere Ansprüche bestehen nicht. Natürlich sind wir bemüht, eine Alternative zu finden (Umbuchung) oder euch Gutscheine anzubieten.
Sollte aufgrund von unvorhersehbaren triftigen Gründen oder höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Krieg, Unruhen) die Maßnahme vorzeitig beendet werden müssen (Campabbruch), wird der volle Teilnahmebeitrag einbehalten. Es bestehen keine weiteren Ansprüche gegenüber dem Veranstalter. Gleiches gilt auch, falls aufgrund eines Ausbruchs von Corona oder anderen ansteckenden Krankheiten im Sinne des Infektionsgesetzes ein Abbruch des Camps nötig werden sollte.
Wenn es bei eurem Kind medizinische oder andere Besonderheiten gibt, die wir wissen und/oder beachten sollten (z.B. Wespen-Allergie, ADHS, Asthma, besonderes Essen, Lebensmittelunverträglichkeiten, sportliche Einschränkungen), müssen wir diese rechtzeitig vor dem Campstart wissen. Außerdem benötigen wir eine Notfall-Telefonnummer, unter der ihr (oder eine andere vertraute Person) während der Camps jederzeit erreichbar seid. Zusätzlich benötigen wir euer Einverständnis zu wichtigen Fragen wie medizinische Erstversorgung, Fotoerlaubnis, Handyregelung etc.
Dazu werden bei der Buchung Einwilligungen abgefragt sowie ein Fragebogen verschickt, den ihr bis spätestens zwei Wochen vor dem Campstart ausfüllen müsst. Den Link zum Fragebogen erhaltet ihr mit dem ausführlichen Infopaket spätestens drei Wochen vor Campstart.
Mit Abschluss der Buchung erklärt ihr euch damit einverstanden, dass euer Kind drinnen und draußen an allen Aktivitäten im Rahmen des Programms teilnehmen darf. Dazu gehören alle Zusatzaktivitäten, die in dem jeweiligen Camp vorgesehen sind (z.B. Klettern, Ausflüge, Kanufahren). Sollte es gesundheitliche oder sonstige Einschränkungen geben, muss dies im Fragebogen vermerkt werden bzw. in stark einschränkenden Fällen ist es notwendig, mit dem YoYo Camps Büro in Kontakt zu treten, um zu klären, was das für den Programmablauf und die Betreuungssituation bedeutet.
Die Aufsichtspflicht nehmen unsere Teamer*innen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wahr. Sie sind bevollmächtigte Vertreter*innen des Veranstalters.
Wir behalten uns vor, Kinder, die sich nicht ins Camp integrieren können (z.B. Nichtbeachten von Anweisungen der Teamer*innen oder unsoziales Verhalten gegenüber anderen Kindern und Jugendlichen) nach Absprache mit den Eltern oder Erziehungsberechtigen auf eigene Kosten nach Hause zu schicken.
Unsere Teamer*innen, also die Betreuern*innen der Camps, sind überwiegend Native Speaker bzw. Bi-linguals oder sprechen auf muttersprachlichem Niveau. Die engagierten, jungen Menschen kommen aus der ganzen Welt. Sie werden von uns im Vorfeld sorgfältig ausgewählt, in einem einwöchigen Training auf die Arbeit in den Camps vorbereitet und speziell geschult. Sie müssen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen sowie einen Erste-Hilfe-Kurs absolvieren.
In den Special Camps setzen wir auch Teamer*innen ein, die keine Muttersprachler*innen sind (oder nicht auf muttersprachlichem Niveau sprechen), deren Englisch, Französisch oder Spanisch aber so gut ist, dass sie ihr Angebot (z.B. Graffiti, Tanz, Akrobatik) komplett und kompetent in der Fremdsprache anbieten können.
Es besteht kein Anspruch auf rein muttersprachliche Teamer*innen. Zugleich kann nicht gewährleistet werden, dass in den Camps deutschsprechende Teamer*innen vor Ort sind. Ein*e deutschsprachige*r Mitarbeiter*in von YoYo Camps ist während der Camps allerdings rund um die Uhr telefonisch erreichbar.
Zeichnungen, Gebasteltes und andere Werke, die während der Campzeit entstehen, sind Eigentum des Veranstalters und können für die Darstellung von YoYo Camps verwendet werden. Natürlich dürfen die Kinder ihre Erinnerungsstücke nach dem Camp gerne mit nach Hause nehmen.
Im Buchungsprozess bitten wir euch um Erlaubnis, Foto- und Filmaufnahmen von eurem Kind zu tätigen. Kinder ab 14 Jahren müssen ihr eigenes Einverständnis für die Verwendung der Fotos und Filmaufnahmen geben. Sollten wir eure Erlaubnis erhalten, behalten wir uns vor, diese Fotos an andere Camp-Teilnehmende weiterzuleiten und diese für die Webseite von YoYo Camps sowie für Werbezwecke (z.B. Flyer, Anzeigen, facebook, instagram) zu nutzen, um Interessierten einen lebendigen Eindruck von unserem Campalltag zu vermitteln. Die Fotos werden stets ohne den Namen der Kinder veröffentlicht.
Aus der Zustimmung zur Veröffentlichung leiten sich keine Rechte (z.B. Entgelt) ab. Ihr könnt Eure Zustimmung jederzeit widerrufen. Im Falle des Widerrufs wird das Foto/werden die Fotos und Filmaufnahmen von YoYo Camps nicht weiter verwendet. Es werden nicht in allen Camps Fotos gemacht. Es besteht kein Anrecht auf Fotos oder Filmaufnahmen aus dem Camp. Wenn die Teamer*innen Fotos/ Filmaufnahmen machen, achten wir darauf, die Kinder respektvoll darzustellen.
Wir möchten, dass sich die Kinder voll und ganz auf die Ferienwoche einlassen können. Daher sollen keine Handys und sonstigen elektronischen Geräte (Smart Watches, Tablets, Gamboys etc.) in die Camps mitgebracht werden. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass Handys viel Unruhe, Neid und Streitereien im Camp verursachen.
Bei den Camps müssen Kinder, die ein Handy, eine Smart Watch oder ein Tablet dabei haben, dieses bei der Ankunft bei den Teamer*innen abgeben. Sie bekommen es am Ende der Woche vor der Abfahrt zurück. In unseren Camps ist oft ein sehr schlechter Empfang und kein kostenloses WLAN. Falls etwas mit eurem Kind sein sollte oder euer Kind dringend mit euch sprechen muss, melden wir uns. Es ist also alles ok, solange ihr nichts von uns hört! Wir sind im engen Kontakt mit den Teamer*innen vor Ort und erfahren rund um die Uhr, falls es einem Kind nicht gut gehen sollte.
YoYo Camps übernimmt keinerlei Haftung für mitgebrachte elektronische Geräte.
Es besteht eine allgemeine Veranstalter Haftpflichtversicherung und zusätzlich eine Insolvenzversicherung.
Für Schäden, die einzelne Kinder während des Camps verursachen, haften sie selbst, bzw. ihre Erziehungsberechtigten. Bitte stellt daher sicher, dass euer Kind über eure eigene private Kranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherung abgesichert ist. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schadensansprüche von Teilnehmenden oder Dritten.
Die Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf das Dreifache der Teilnahmegebühr beschränkt, sofern der Veranstalter bzw. die vom Veranstalter mit der Leistungserbringung vor Ort beauftragten Personen den Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verursacht haben.
Ansprüche verjähren nach zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem letzten Camptag. Für den Verlust oder die Beschädigung von Wertsachen während der Camps wird keine Haftung übernommen. Wir raten dazu, keinerlei Wertsachen mit ins Camp zu nehmen.
An uns übermittelte Daten werden vertraulich behandelt, nicht an Dritte weiter gegeben und nur für interne Belange bzw. für die Ankündigung künftiger Camps verwendet. Die ausführliche Datenschutzerklärung findet ihr über den folgenden Link. https://www.yoyocamps.de/datenschutz
Im Falle eines Streits erklären wir uns bereit, eine Verbraucherschlichtungsstelle einzuschalten. Informationen zum Streitschlichungsverfahren findet ihr hier in dem folgenden Link. https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home.chooseLanguage
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Das YoYo Camps Logo und die Bezeichnung "YoYo Camps - Sprachferien für Kids" ist eine geschützte Wort-Bild-Marke. Es gilt das deutsche Markenschutzgesetz.
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YoYo Camps GmbH
Poststraße 11a, 14552 Michendorf
Gerichtsstand ist Potsdam
HRA 36423
Stand: November 2024
1.1. Mit seiner Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde dem Reisevermittler den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.
1.2. Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Fax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Bei elektronischen Buchungen bestätigt der Reiseveranstalter bzw. Reisevermittler den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Buchungsauftrages dar. Die Buchung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Mitreisenden, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder, sofern dies nicht ausdrücklich und gesondert erklärt wurde, wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Bei Minderjährigen ist die Anmeldung von dem gesetzlichen Vertreter durch die Unterschrift auf der vom Veranstalter bzw. Vermittler erhaltenen Einverständniserklärung (EV) zu bestätigen. Auch für volljährige Mitreisende gilt die Abgabe der EV.
1.3. Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung durch den Reiseveranstalter bzw. Reisevermittler zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form.
1.4. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung/Rechnung vom Inhalt der Buchung (Reiseanmeldung) ab, so ist der Veranstalter bzw. Vermittler an das Angebot für die Dauer von 10 Tagen gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Anmelder innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter bzw. Reisevermittler die Annahme durch ausdrückliche Erklärung bzw. durch erfolgte Zahlungseingänge erklärt.
2.1. Mit dem Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung und des Reisepreissicherungsscheins, der die geleisteten Zahlungen der Kunden laut § 651r BGB insolvenzversichert, ist die ausgewiesene Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises und die Zahlung der eventuell abgeschlossenen Versicherung, zahlbar innerhalb von 2 Wochen, fällig. Die Restzahlung ist spätestens 21 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern die Reise nicht mehr aufgrund der nicht erreichten Mindestteilnehmerzahl oder wegen unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen abgesagt werden kann.
Erfolgt die Anmeldung weniger als 30 Tage vor Reisebeginn, wird der gesamte Reisepreis fällig.
Die Reiseunterlagen werden ca. 10-12 Tage vor Reiseantritt erstellt und nach Zahlungseingang unverzüglich zugesandt.
2.2. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend der vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist der Veranstalter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittsgebühren gemäß Ziffer 5 (AGB-Reiseveranstalter). zu belasten.
Die Erhebungen und Verarbeitungen aller personenbezogenen Daten erfolgen nach den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO). Es werden nur solche persönlichen Daten erhoben und an Partner weitergeleitet, die zur Abwicklung der Reise notwendig sind. Diese und die Veranstaltermitarbeiter sind zur Verschwiegenheit auf das Datengeheimnis verpflichtet.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das Gleiche gilt für die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Touristik-Service-Center GmbH
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