Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.
Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Die VIA Veranstaltungen UG trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.
Zudem verfügt die VIA Veranstaltungen UG über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.
Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302
1. Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
2. Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
3. Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.
4. Die Reisenden können die Pauschalreise - innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten - auf eine andere Person übertragen.
5. Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
6. Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
7. Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
8. Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
9. Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
10. Die Reisenden haben Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
11. Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.
12. Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder - in einigen Mitgliedstaaten - des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Die VIA Veranstaltungen UG hat eine Insolvenzabsicherung mit der R+V Versicherungsgruppe, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung telefonisch unter 0611-533 5859 kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz der VIA Veranstaltungen UG verweigert werden.
Da die Touristik-Service-Center GmbH die Reisen der VIA Veranstaltungen UG vermittelt und die Kundenzahlungen entgegennimmt, übernimmt die Touristik-Service-Center GmbH die Haftung für die Kundengelder, solange diese in deren Besitz sind. Die Touristik-Service-Center GmbH hat ebenfalls eine Insolvenzabsicherung abgeschlossen - mit Zurich Insurance plc., Niederlassung für Deutschland, Platz der Einheit 2, 60327 Frankfurt. Die Reisenden können diese Einrichtung oder den Makler, die KAERA Industrie und Touristik Versicherungsmakler GmbH, Telefon 06172-997610 kontaktieren.
Webseite, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist:www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Die Reiseanmeldung ist eine Aufforderung an den Reiseveranstalter ein Angebot abzugeben.
Ein Reisevertrag muss in schriftlicher Form abgeschlossen werden. Der Reisevertrag wird per Mail übermittelt.
Mit dem Reisevertrag wird der Reisesicherungsschein übermittelt. Sollte die Reise 500€ nicht übersteigen, kürzer als 24h und ohne Übernachtung sein, wird keine Reisesicherungsschein übermittelt. Mit der Leistung einer Zahlung wird der Reisevertrag angenommen.
Bei ausbleibender Zahlung, 14 Tage nach Zugang, erlischt der Reisevertrag. Bei Anmeldungen kürzer als 4 Wochen vor Reisebeginn verkürzt sich diese Zeit auf 2 Tage. Der Vertragspartner steht für Vertragserfüllung des Reisenden ein.
Die Höhe der Anzahlung beträgt 20% des Reisepreises, mindestens jedoch 100€.
Die Restzahlung ist spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt fällig.
Kosten für Versicherungen werden sofort und in voller Höhe fällig. Ebenso Kosten für zusätzliche Ausflüge, Umbuchungsgebühren, Mahngebühren oder Bearbeitungsgebühren.
Der Buchende kann jederzeit den Rücktritt von der Reise erklären. Dies hat in schriftlicher Form zu erfolgen.
Der Buchende ist verpflichtet im Falle einer Stornierung folgende Kosten zu tragen:
Rücktritt bis 31 Tage vor Reisebeginn 20 % des Reisepreises,
Rücktritt 30 bis 25 Tage vor Reisebeginn 40 % des Reisepreises,
Rücktritt 24 bis 17 Tage vor Reisebeginn 60 % des Reisepreises,
Rücktritt 16 bis 4 Tage vor Reisebeginn - 80 % des Reisepreises,
Rücktritt 3 Tage vor Reisebeginn oder später 95 % des Reisepreises
Erscheint ein Reiseteilnehmer verspätet am genannten Treffpunkt zu Beginn der Reise, gilt dies als Rücktritt von der Reise zum Reisetag.
Wird die Reise auf Grund eines Umstandes abgebrochen, die der Reisende zu verantworten hat (Krankheit oder Ausschluss von der Reise) sind Stornokosten in voller Höhe, abzüglich ersparter Aufwendungen durch nicht in Anspruch genommener Leistungen zu tragen.
4.1 Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
4.2 Eine zulässige Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat der Reiseveranstalter dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis vom Änderungsgrund zu erklären. Der Reiseveranstalter behält sich ausdrücklich vor, bis 10 Tage vor Abreise (Busreisen) einen Abfahrtsort, der die erforderliche Mindestteilnehmerzahl von 15 Personen nicht erreicht, durch den nächstgelegenen Abfahrtsort zu ersetzen.
4.3 Im Fall der erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten oder stattdessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.
4.4 Für den Fall einer zulässigen Änderung bleiben die übrigen Rechte (insbesondere Minderung, Schadenersatz) unberührt.
Verlangt der Reisende nach Vertragsschluss Änderungen des Reisevertrags oder möchte auf eine andere Reise umbuchen, so kann der Reiseveranstalter bei Vornahme entsprechender
Umbuchungen ein Bearbeitungsentgelt von 25 Euro pro Person und pro Umbuchungsleistung verlangen, soweit er nach entsprechender Information des Reisenden nicht einen höheren Schaden nachweist, dessen Höhe sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie dessen bestimmt, was der Reiseveranstalter durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung erwerben kann.
Umbuchungen können bis 31 Tage vor Reiseantritt vorgenommen werden. Nach Ablauf dieser Frist ist nur noch eine Stornierung und Neubuchung möglich. Bei Flugbuchungen gelten die Umbuchungs- und Änderungsgebühren der jeweiligen Fluggesellschaft sowie des Consolidators zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 39,- Euro pro Person. Als Umbuchung gelten z.B. Änderungen des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderung. Der Reisende und der Dritte haften dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner den Reisepreis sowie für die durch die Teilnahme des Dritten entstehenden tatsächlichen Mehrkosten, regelmäßig pauschaliert auf 39 Euro; zusätzlich sind ggf. entstehende Umbuchungskosten der Leistungsträger (z.B. Fluggesellschaften, Consolidator) vom Reisenden zu erstatten. Somit sind etwaige Mehrkosten, insbesondere für eine Ticketumschreibung, vom Kunden zu tragen.
Ist in der Beschreibung der Reise (Prospekt/Katalog/Internetauftritt) ausdrücklich und in der Reisebestätigung auf eine bestimmte Mindestteilnehmerzahl hingewiesen, so kann der Reiseveranstalter erklären, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist und die Reise nicht durchgeführt wird. Bei Busreisen gilt generell eine Mindestteilnehmerzahl von 15Personen pro Reise und Zustieg. Für Abfahrtsorte/Zustiege, deren Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde, gilt der in 4.2 genannte Änderungsvorbehalt.
Der Reiseveranstalter wird dem Reisenden eine entsprechende Rücktrittserklärung unverzüglich nach Kenntnis der nicht erreichten Teilnehmerzahl zugehen lassen. Bei Städtereisen spätestens bis zwei Wochen vor Reisebeginn und bei Sommerreisen spätestens bis fünf Wochen vor Reisebeginn.
Der Reisende kann die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.
Der Reisende hat sein Recht nach Ziffer 10.3 unverzüglich nach Zugang der Erklärung des Reiseveranstalters diesem gegenüber geltend zu machen.
Macht der Reisende nicht von seinem Recht nach Ziffer 10.3 Gebrauch, so wird der vom Reisenden gezahlte Betrag unverzüglich zurückerstattet.
Mit dem Abschluss des Reisevertrages erteilen die gesetzlichen Erziehungsberechtigten des Reiseteilnehmers - sofern dieser noch nicht voll geschäftsfähig ist ihre ausdrückliche Zustimmung, dass während der Reise vom Reiseveranstalter oder beauftragten Dritten aufgenommene Bild- oder / Filmaufnahmen, auf denen der Reisende zu erkennen ist, vom Reiseveranstalter zu eigenen Werbezwecken (z.B.: Kataloge, Social Media, Flyer, Internetwerbung) genutzt werden dürfen.
Der Reiseveranstalter wird vor Ort zusätzlich die schriftliche Einverständniserklärung des Reisenden zur entsprechenden Nutzung einholen. Die Erziehungsberechtigten erteilen ihre Zustimmung dazu, dass der Reiseteilnehmer diese Einverständniserklärung abgeben darf. Der Reiseveranstalter verpflichtet sich, bei der Verwendung der Bilddokumente keine Aufnahmen zu verwenden, die geeignet sind, das Ansehen und/oder die Intimsphäre des Reiseteilnehmers zu verletzen.
Die Erziehungsberechtigten und der Reiseteilnehmer können ihre Zustimmung jederzeit schriftlich oder per Mail unter Angabe der Buchungsnummer widerrufen.
VIA Veranstaltungen UG (haftungsbeschränkt)
Grunaer Straße 25
01069 Dresden
Stand: 05/2024
1.1. Mit seiner Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde dem Reisevermittler den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.
1.2. Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Fax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Bei elektronischen Buchungen bestätigt der Reiseveranstalter bzw. Reisevermittler den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Buchungsauftrages dar. Die Buchung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Mitreisenden, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder, sofern dies nicht ausdrücklich und gesondert erklärt wurde, wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Bei Minderjährigen ist die Anmeldung von dem gesetzlichen Vertreter durch die Unterschrift auf der vom Veranstalter bzw. Vermittler erhaltenen Einverständniserklärung (EV) zu bestätigen. Auch für volljährige Mitreisende gilt die Abgabe der EV.
1.3. Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung durch den Reiseveranstalter bzw. Reisevermittler zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form.
1.4. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung/Rechnung vom Inhalt der Buchung (Reiseanmeldung) ab, so ist der Veranstalter bzw. Vermittler an das Angebot für die Dauer von 10 Tagen gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Anmelder innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter bzw. Reisevermittler die Annahme durch ausdrückliche Erklärung bzw. durch erfolgte Zahlungseingänge erklärt.
1.5. Es wird darauf hingewiesen, dass bei allen oben genannten Buchungsarten aufgrund der gesetzlichen Vorschrift des § 312 g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht bei Pauschalreiseverträgen, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden nach Vertragsabschluss besteht. Ein Rücktritt und die Kündigung vom Vertrag sind hingegen unter Berücksichtigung der Regelung in Ziffer 4 und 5 (Veranstalter-AGB) möglich.
2.1. Mit dem Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung und des Reisepreissicherungsscheins, der die geleisteten Zahlungen der Kunden laut § 651r BGB insolvenzversichert, ist die ausgewiesene Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises und die Zahlung der eventuell abgeschlossenen Versicherung, zahlbar innerhalb von 2 Wochen, fällig. Die Restzahlung ist spätestens 21 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern die Reise nicht mehr aufgrund der nicht erreichten Mindestteilnehmerzahl oder wegen unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen abgesagt werden kann.
Erfolgt die Anmeldung weniger als 30 Tage vor Reisebeginn, wird der gesamte Reisepreis fällig.
Die Reiseunterlagen werden ca. 10-12 Tage vor Reiseantritt erstellt und nach Zahlungseingang unverzüglich zugesandt.
2.2. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend der vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist der Veranstalter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittsgebühren gemäß Ziffer 5 (AGB-Reiseveranstalter). zu belasten.
Die Erhebungen und Verarbeitungen aller personenbezogenen Daten erfolgen nach den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO). Es werden nur solche persönlichen Daten erhoben und an Partner weitergeleitet, die zur Abwicklung der Reise notwendig sind. Diese und die Veranstaltermitarbeiter sind zur Verschwiegenheit auf das Datengeheimnis verpflichtet.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das Gleiche gilt für die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Touristik-Service-Center GmbH
Bertolt-Brecht-Allee 24
01309 Dresden
Telefon: 0351-86 26 07-0
Geschäftsführerin: Juliane Körner
Gerichtsstand: Amtsgericht Dresden
Stand: Februar 2026