Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.
Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen Languages Plus Taalreizen BV trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.
Zudem verfügt das Unternehmen Languages Plus Taalreizen BV über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Falle einer Insolvenz.
Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302
1. Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
2. Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
3. Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.
4. Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen.
5. Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
6. Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
7. Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
8. Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
9. Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
10. Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
11. Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.
12. Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder - in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Languages Plus Taalreizen BV hat eine Insolvenzabsicherung mit SGR (Stichting Garantiefonds Reisgelden) abgeschlossen. Diese Registrierung ist aufwww.sgr.nl überprüfbar.
Webseite, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist:www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de
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Im Folgenden finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für unsere Schülersprachreisen. Wir weisen Sie auf die gesetzlich vorgeschriebene Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach §651a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), auf die Insolvenzsicherung der im Europäischen Wirtschaftsraum niedergelassenen Reiseveranstalter nach §651s des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und auf den Datenschutz nach der DSGVO hin. Die Unterrichtung nach §651a BGB können Sie unter www.sprachcaffe.de/unterrichtung-des-reisenden und unsere Datenschutzerklärung können Sie unter www.sprachcaffe.de/datenschutz einsehen und abrufen.
Bitte verwenden Sie nach Möglichkeit für Ihre Anmeldung unseren Onlineshop (www.sprachcaffe.de). Der Vertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch SPRACHCAFFE zustande. Wir bestätigen Ihre Anmeldung schriftlich oder per E-Mail.
Ihre auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen sind entsprechend den rechtlichen Regelungen unter Beachtung der Vorgaben gemäß den EU-Richtlinien gegen Insolvenz abgesichert. Reiseveranstalter ist unser Kooperationspartner Languages Plus Taalreizen BV in Amsterdam, der dort insolvenzversichert ist. SPRACHCAFFE ist die autorisierte Vertretung in Deutschland.
SGR ist eine gemeinnützige Organisation mit Sitz in Rotterdam. SGR wurde 1983 gegründet, mit dem Ziel Reisende vor dem Bankrott zu schützen. SGR ist der größte Garantiefonds in den Niederlanden und der erste Reisegeldgarantiefonds in Europa. Reiseveranstalter sind nach geltendem Europäischem Recht dazu verpflichtet, erhaltene Kundengelder für den Fall eigener Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz abzusichern. Languages Plus Taalreizen (Handelsregisternummer KVK 33237317 Vestigingsnr. 000019000588) ist ein in den Niederlanden registrierter Teilnehmer von SGR (Stichting Garantiefonds Reisgelden). Diese Registrierung ist aufwww.sgr.nl überprüfbar.
Bei allen Programmen, die wir in Zusammenarbeit mit Partnerorganisationen durchführen, gilt ausschließlich der im Rahmen der jeweiligen Programmbeschreibung aufgeführte Leistungsumfang. Dies gilt für folgende Programme: Dublin und Weymouth.
Unterbringung als einziger deutsch-sprachiger Gast in der Familie, freiwillige Versicherungen, Taschengeld, Verpflegung während der Hin- und Rückreise, zusätzliche Ausflüge und am Kursort entstehende Fahrtkosten.
Wir bitten Sie eine Woche nach Erhalt unserer Buchungsbestätigung/Rechnung eine Anzahlung von 15 % des Reisepreises, höchstens €250,00 pro Teilnehmer zu leisten. Die Zahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Die Prämie für ein Versicherungspaket bzw. eine Reiserücktrittskostenabsicherung ist im Reisepreis nicht enthalten und wird mit der Anzahlung fällig. Die Zahlung des restlichen Reisepreises ist 3 Wochen vor Reisebeginn fällig.
Bei Buchungen, die weniger als 28 Tage vor Reiseantritt geschlossen werden, ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig. Mit der Buchungsbestätigung/Rechnung erhalten Sie als "qualifizierte Reiseunterlage" den Sicherungsschein. Die Reiseunterlagen werden Ihnen von SPRACHCAFFE/vom Reisebüro je nach Wunsch zugesendet oder ausgehändigt.
Unsere Schulen bieten sehr differenzierte Leistungsstufen (Niveaus) an. Die Einstufung in das entsprechende Lernniveau bei Gruppenkursen kann nur sinnvoll vor Ort am ersten Unterrichtstag erfolgen. Es ist deshalb nicht völlig auszuschließen, dass der Einstufungstest in seltenen Ausnahmefällen nicht genug Teilnehmer einer Kenntnisstufe zum Gruppenunterricht am 1. Kurstag ergibt. In diesem Fall führen die Schulen den Kurs als (Semi-)Einzelunterricht durch, wobei mindestens 60 % der Dauer des gebuchten Gruppenkurses als (Semi-)Einzelunterricht angeboten werden (anstelle von 20 Unterrichtseinheiten Gruppenunterricht 12 Einheiten (Semi-)Einzelunterricht, anstelle von 30 Unterrichtseinheiten Gruppenunterricht 18 Einheiten (Semi-)Einzelunterricht). Es handelt sich in jedem Fall um ein "Upgrade", eine Qualitätssteigerung, ohne dass Ihnen Mehrkosten entstehen.
Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrags, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigt. Bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung oder bei einer zulässigen Reiseabsage durch uns wegen Nichterreichen der ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl bis 4 Wochen vor Reisebeginn können Sie vom Vertrag zurücktreten. SPRACHCAFFE ist in diesem Fall verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzungen für die Nichterfüllung der Reise in Kenntnis zu setzen und ihm der Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Sie erhalten dann die auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen unverzüglich zurück.
Sie können bei Rücktritt durch SPRACHCAFFE alternativ die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise aus unserem Angebot ohne Mehrpreis anzubieten. Sie sind verpflichtet, dieses Recht unverzüglich nach Erhalt der Änderungsmitteilung uns gegenüber geltend zu machen. Hierzu empfehlen wir die Schriftform.
Für den Umfang der vertraglichen Leistung sind ausschließlich die Leistungsbeschreibungen im Prospekt bzw. im Internet sowie die hierauf bezugnehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung/Rechnung verbindlich. An gesetzlichen Feiertagen des Gastlandes findet kein Unterricht statt und wird auch später nicht nachgeholt oder erstattet. Die Unterbringung als einziger deutschsprachiger Gast in der Familie, freiwillige Versicherung, Taschengeld, Verpflegung während der Hin- und Rückreise, zusätzliche Ausflüge und am Kursort entstehende Fahrtkosten sind im Reisepreis nicht enthalten.
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen empfehlen wir Ihnen dringend, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Treten Sie von der Reise zurück, können wir angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und unseren Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistung berücksichtigt. Maßgeblich für die Berechnung der Rücktrittskosten ist der Zeitpunkt des Eingangs der Rücktrittserklärung bei SPRACHCAFFE. Die Höhe der Rücktrittskosten richtet sich nach dem Reisepreis. In der Regel belaufen sich die Rücktrittspauschalen, die wir im Falle Ihres Rücktritts je angemeldetem Teilnehmer fordern müssen, wie nachfolgend aufgeführt. Sie haben allerdings das Recht, uns nachzuweisen, dass die getroffenen Aufwendungen geringer als die geforderten Rücktrittskosten sind.
Bei Buchungen inklusive Anreise beträgt die Rücktrittspauschale:
• Bis 30 Tage vor Reisebeginn 40 %
• Ab 29. Bis 22. Tag vor Reisebeginn 50 %
• Ab 21. Bis 15. Tag vor Reisebeginn 60 %
• Ab 14. Bis 7. Tag vor Reisebeginn 70 %
• Ab 6. Tag vor Reisebeginn 80 %
• Am Tag des Reiseantritts, bei Nichtantritt der Reise oder nach Reisebeginn 90 % des Gesamtpreises.
Findet sich eine Ersatzperson, entstehen keine Stornokosten; ggf. Umbuchungskosten. Der Nachweis keines oder eines geringen Schadens bleibt den Reisenden vorbehalten.
Bei Buchungen exklusive Anreise beträgt die Rücktrittspauschale:
• Bis 45 Tage vor Reisebeginn 10 %
• Bis 30 Tage vor Reisebeginn 30 %
• Ab 29. Tag vor Reisebeginn 50 %
• Am Tag des Reiseantritts, bei Nichtantritt oder nach Reisebeginn 80 % des Gesamtpreises.
Eventuell ersparte Aufwendungen werden von SPRACHCAFFE erstattet. Der Nachweis keines oder eines geringen Schadens bleibt den Reisenden vorbehalten.
Stört ein Reiseteilnehmer ungeachtet einer Abmahnung die Durchführung der Reise, oder verhält sich grob vertragswidrig, so hat SPRACHCAFFE das Recht, fristlos zu kündigen. Der Anspruch auf den Reisepreis bleibt SPRACHCAFFE erhalten; eventuell ersparte Aufwendungen werden dem Teilnehmer gutgeschrieben.
Schließen Sie bei uns eine Reiserücktrittversicherung ab, werden dadurch die vorstehend genannten Stornokosten bei Nichtantritt der Reise wegen unerwarteter Krankheit oder schweren Unfallverletzungen ersetzt. Sie tragen einen Selbstbehalt von 20 % der Stornokosten, sofern keine akut notwendige voll stationäre Krankenhausbehandlung Anlass der Reiseabsage war.
Sollte Sie sich nach Abschluss des Reisevertrags mit uns bis 31 Tage vor Reisebeginn dazu entschließen, statt des ursprünglich gebuchten Sprachkurses einen anderen durchzuführen oder aber eine geeignete Ersatzperson zu stellen, so müssen wir Ihnen für unseren Mehraufwand eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 50,00 € berechnen. Spätere Umbuchungen können wir nach Rücksprache gegen eine erhöhte Umbuchungsgebühr vornehmen.
Der Reiseveranstalter kann vom Reisevertrag zurücktreten, wenn der Vertragspartner seine Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder die vereinbarten Vertragsbedingungen nicht einhält. Der Veranstalter erwartet, dass der Teilnehmer die Sitten, Gebräuche und Gesetze des Gastlandes respektiert. Sollte der Teilnehmer dagegen verstoßen, gibt der Teilnehmer dem Veranstalter die Möglichkeit, ihm nach schriftlicher Abmahnung im Wiederholungsfalle von der weiteren Reise auszuschließen.
Bei groben Verstößen (z. B. Straftaten, wie eine vorsätzliche Körperverletzung, Diebstahl, Drogenkonsum, mutwillige Sachbeschädigung, usw.) ist auch ein sofortiger Ausschluss von der Reise möglich. Entstehende Kosten durch die verfrühte Heimreise gehen zu Lasten des Teilnehmers. Im Falle des Ausschlusses von der Reise bleibt der Reisepreis SPRACHCAFFE erhalten, eventuell ersparte Aufwendungen werden dem Reiseteilnehmer erstattet.
Da es sich bei den angebotenen Flügen um Sondertarife handelt, ist eine Umbuchung vor Reiseantritt nicht oder nur gegen Gebühr möglich. Nach Reiseantritt kann der Flug nicht mehr umgebucht werden.
Die Begleitung der Flüge hängt von der tatsächlichen Anzahl der Reiseteilnehmer an dem entsprechenden Flug ab. Die Begleitung kann erst ab einer Gruppengröße von mindestens fünf Teilnehmern angeboten werden. Wir werden Sie spätestens 20 Tage vor Reisebeginn darüber informieren, ob die entsprechende Gruppengröße erreicht wurde und die Flüge begleitet werden oder nicht.
SPRACHCAFFE wird Staatsangehörigen eines Staats der Europäischen Gemeinschaft, in denen die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsschluss sowie über deren eventuelle Änderung vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, es sei denn, der Reiseveranstalter hat die entstandene Verzögerung zu vertreten.
Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigefügt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Darüber hinaus gehende Ansprüche aus Delikt und möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche aus internationalen Übereinkünften oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von dieser Haftungsbeschränkung unberührt.
Ansprüche aus dem Reisevertrag nach § 651i Abs. 3 BGB verjähren innerhalb von zwei Jahren. Diese Verjährung beginnt mit dem Tag an dem die Reise nach dem Reisevertrag enden sollte. Die Geltendmachung von sonstigen Ansprüchen bleibt von dieser Regelung unberührt.
Verbraucher haben die Möglichkeit, über die Online-Streitbeilegungs-Plattform (OS-Plattform) der Europäischen Union kostenlose Hilfestellung für die Einreichung einer Verbraucherbeschwerde zu einem Online-Kaufvertrag oder Online-Dienstleistungsvertrag sowie Informationen über die Verfahren an den Verbraucherschlichtungsstellen in der Europäischen Union zu erhalten. Die Plattform ist über die folgende Internetadresse erreichbar:
ec.europa.eu/consumers/odr/
SPRACHCAFFE ist weder gesetzlich verpflichtet noch bereit, an außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen.
Mit der Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen übertragen Sie SPRACHCAFFE das Recht, Fotos, Filme und Tonaufnahmen, die während des Kurses entstanden sind, unentgeltlich für Werbezwecke nutzen zu können, ohne eine separate Einwilligung von Ihnen einholen zu müssen. Diese Zustimmung können Sie jederzeit widerrufen.
Sollte einer der vorstehenden Reisebedingungen unwirksam bzw. unzulässig sein, so hat dies keine Auswirkungen auf den Bestand der übrigen Reisebedingungen.
Gerichtsstand für Klagen von Vollkaufleuten gegen SPRACHCAFFE Reisen GmbH ist ausschließlich Frankfurt am Main. Ansonsten gelten die gesetzlichen Regelungen.
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SPRACHCAFFE Reisen GmbH
Gartenstr. 6
60594 Frankfurt/M.
Tel.: (069) 61 09 120
HRB 25400 Frankfurt
Languages Plus Taalreizen BV
Joop Geesinkweg 901
1114 Ab Amsterdam
Stand: 11.09.2023
1.1. Mit seiner Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde dem Reisevermittler den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.
1.2. Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Fax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Bei elektronischen Buchungen bestätigt der Reiseveranstalter bzw. Reisevermittler den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Buchungsauftrages dar. Die Buchung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Mitreisenden, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder, sofern dies nicht ausdrücklich und gesondert erklärt wurde, wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Bei Minderjährigen ist die Anmeldung von dem gesetzlichen Vertreter durch die Unterschrift auf der vom Veranstalter bzw. Vermittler erhaltenen Einverständniserklärung (EV) zu bestätigen. Auch für volljährige Mitreisende gilt die Abgabe der EV.
1.3. Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung durch den Reiseveranstalter bzw. Reisevermittler zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form.
1.4. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung/Rechnung vom Inhalt der Buchung (Reiseanmeldung) ab, so ist der Veranstalter bzw. Vermittler an das Angebot für die Dauer von 10 Tagen gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Anmelder innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter bzw. Reisevermittler die Annahme durch ausdrückliche Erklärung bzw. durch erfolgte Zahlungseingänge erklärt.
2.1. Mit dem Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung und des Reisepreissicherungsscheins, der die geleisteten Zahlungen der Kunden laut § 651r BGB insolvenzversichert, ist die ausgewiesene Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises und die Zahlung der eventuell abgeschlossenen Versicherung, zahlbar innerhalb von 2 Wochen, fällig. Die Restzahlung ist spätestens 21 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern die Reise nicht mehr aufgrund der nicht erreichten Mindestteilnehmerzahl oder wegen unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen abgesagt werden kann.
Erfolgt die Anmeldung weniger als 30 Tage vor Reisebeginn, wird der gesamte Reisepreis fällig.
Die Reiseunterlagen werden ca. 10-12 Tage vor Reiseantritt erstellt und nach Zahlungseingang unverzüglich zugesandt.
2.2. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend der vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist der Veranstalter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittsgebühren gemäß Ziffer 5 (AGB-Reiseveranstalter). zu belasten.
Die Erhebungen und Verarbeitungen aller personenbezogenen Daten erfolgen nach den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO). Es werden nur solche persönlichen Daten erhoben und an Partner weitergeleitet, die zur Abwicklung der Reise notwendig sind. Diese und die Veranstaltermitarbeiter sind zur Verschwiegenheit auf das Datengeheimnis verpflichtet.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das Gleiche gilt für die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Touristik-Service-Center GmbH
Wiener Straße 80, 01219 Dresden
Telefon: 0351-86 26 070