Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.
Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen LE Tours e.K. trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.
Zudem verfügt das Unternehmen LE Tours e.K. über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen im Fall einer Insolvenz.
Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302
1. Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
2. Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
3. Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.
4. Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen.
5. Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
6. Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
7. Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
8. Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
9. Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
10. Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
11. Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.
12. Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder - in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Das Unternehmen LE Tours e.K. hat eine Insolvenzabsicherung mit R+V Allgemeine Versicherung AG abgeschlossen. Die Reisenden können R+V Allgemeine Versicherung AG (Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden; Tel: +49 611 5335859) kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von LE Tours e.K. verweigert werden.
Da die Touristik-Service-Center GmbH die Reisen von LE Tours e.K. und die Kundenzahlungen entgegennimmt, übernimmt die Touristik-Service-Center GmbH die Haftung für die Kundengelder, solange diese in deren Besitz sind. Die Touristik-Service-Center GmbH hat ebenfalls eine Insolvenzabsicherung abgeschlossen - mit Zurich Insurance plc., Niederlassung für Deutschland, Platz der Einheit 2, 60327 Frankfurt. Die Reisenden können diese Einrichtung oder den Makler, die KAERA Industrie und Touristik Versicherungsmakler GmbH, Telefon 06172-997610 kontaktieren.
Webseite, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist:www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de
LE-Tours, nachstehend "Reiseveranstalter" genannt, führt auf Grundlage nachfolgender Geschäftsbedigungen Kinder- und Jugendreisen jeglicher Art durch.
Die Buchung der Reise kann schriftlich, mündlich, per Telefon oder per Internet erfolgen. Die Buchung ist für den Reisenden verbindlich. Wir empfehlen, die Buchung schriftlich oder im Internet unter Verwendung der Buchungsformulare des Reiseveranstalters vorzunehmen. Der Reiseveranstalter händigt dem Reisenden innerhalb von 14 Tage ab Zugang der Buchung eine schriftliche Reisebestätigung aus. Bei einer Anmeldung für mehrere Reiseteilnehmer haftet der Anmelder auch für die vertraglichen Verpflichtungen wie für seine Eigenen. Sollten die Angaben in der Reisebestätigung von denen im Reiseprospekt abweichen, so stellt die abweichende Reisebestätigung ein neues Angebot vom Reiseveranstalter an den Reisenden dar, das dieser ablehnen oder mit der Zahlung des Reisepreises annehmen kann. Der Reisevertrag kommt dann auf der Grundlage des neuen Angebotes und mit Ausgleich der Anzahlung wirksam zustande. Für alle Änderungen des Reisevertrages wird die Schriftform empfohlen.
Zur Absicherung der bereits gezahlten Gelder des Reisenden hat der Reiseveranstalter eine Insolvenzversicherung abgeschlossen. Der Reisende erhält nach Vertragsabschluss mit der Reisebestätigung einen Reisesicherungsschein. Aus dem vertraglich vereinbarten Reisepreis ist vom Reiseanmelder eine Anzahlung von 20 % des Gesamtreisepreises zu leisten. Die Anzahlung ist sofort mit Zugang der Reisebestätigung und des Sicherungsscheines fällig, zahlbar binnen 10 Tagen ab Zugang der Reisebestätigung. Der Restbetrag wird mit Erhalt der Restzahlungsrechnung oder spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn fällig. Nach vollständiger Zahlung des Gesamtreisepreises werden die Reiseunterlagen ca. 14 Tage vor Reisebeginn an den Reisenden bzw. den Anmelder übersandt.
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Internetportal www.le-tours.de und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die in der Reisebestätigung enthaltenen Angaben sind für den Reiseveranstalter bindend. Der Reiseveranstalter behält sich jedoch ausdrücklich eine Änderung der Angaben vor, über die der Reisende vor dem verbindlichen Abschluss des Reisevertrages selbstverständlich informiert wird.
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind dem Veranstalter gestattet. Soweit sich nach Vertragsschluss unvorhersehbare Kostensteigerungen (Devisenschwankungen, Straßengebühren, o.ä.) ergeben, ist der Reiseveranstalter, sofern zwischen dem Zugang der Reisebestätigung beim Kunden und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 21 Tage liegen, berechtigt, eine entsprechende Erhöhung des Preises unter konkreter Darlegung der Kostensteigerung zu verlangen. Entsprechende Regelungen sind im Formblatt bei einer Pauschalreise gemäß § 651a des BGB nachzulesen. Sollte sich der Reisepreis um mehr als acht Prozent erhöhen, kann der Reisende von dem Vertrag zurücktreten und erhält seine bereits geleisteten Reisepreiszahlungen zurück.
Bis zum Reisebeginn können die gesetzlichen Vertreter des reisenden Kindes verlangen, dass statt ihm ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Für diese Vertragsübertragung wird ein Bearbeitungsentgelt von € 20,- pro Person erhoben. Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Der Kunden ist verpflichtet, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann der Reiseveranstalter Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine getätigten Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Der Reiseveranstalter kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Reiserücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren:
Gebühren bei eigener Anreise
Bis 30. Tag vor Reiseantritt: 20 %
Ab 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt: 30 %
Ab 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt: 50 %
Ab 14. bis 08. Tag vor Reiseantritt: 70 %
Ab 07. bis 02. Tag vor Reiseantritt: 80 %
Ab 1 Tag vor Reisebeginn oder bei Nichtantritt der Reise: 95 %
Gebühren bei Bus- und Bahnreisen
Bis 30. Tag vor Reiseantritt: 20 %
Ab 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt: 40 %
Ab 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt: 60 %
Ab 14. bis 08. Tag vor Reiseantritt: 80 %
Ab 07. bis 02. Tag vor Reiseantritt: 90 %
Ab 1 Tag vor Reisebeginn oder bei Nichtantritt der Reise: 95 %
Wir weisen unsere Kunden darauf hin, dass die vereinbarten Stornopauschalen dann nicht zum Tragen kommen, wenn der Kunde im Einzelfall den Nachweis führt, dass dem Reiseveranstalter ein Schaden nicht oder nur in geringer Höhe entstanden ist. Der Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung oder des vom Reiseveranstalter angebotenen Reiserücktritts-Schutzes wird daher stets empfohlen!
Der Reiseveranstalter kann stets vom Vertrag zurücktreten, wenn der Reisende mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug gerät oder wenn der Reisende die Pflichten aus dem Reisevertrag verletzt und sich vertragswidrig verhält. Alle dadurch entstehenden Mehrkosten sind vom Reisenden zu tragen. Der Veranstalter ist berechtigt, bis 4 Wochen vor Reisebeginn vom Reisevertrag für Ferienlager- und Jugendcampreisen zurückzutreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl von 20 Personen nicht erreicht wird. Eine entsprechende Mitteilung muss dem Reisenden bis spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn zugegangen sein. Der bereits gezahlte Reisepreis wird im vollen Umfang erstattet.
Der Reiseveranstalter kann ebenfalls vom Reisevertrag zurücktreten, wenn die Durchführung der Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer, außergewöhnlicher Umstände (Krieg, Streik, Unruhen, Pandemien, behördlichen Anordnungen, Naturkatastrophen, etc.) erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Wird der Vertrag aus den genannten Gründen durch den Reiseveranstalter gekündigt, so kann der Reisende, für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen keine Entschädigung verlangen. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen oder vertragswidrigem Verhalten des Reisenden, der trotz entsprechender Abmahnung durch den Veranstalter oder gegen die Anordnungen der Reiseleitung die Reise nachhaltig stört, andere Reisende gefährdet oder gegen die jeweilige Verordnung (Hausordnung, Reisebelehrung, etc.) verstößt, kann von der Fortführung der Reise ausgeschlossen und der Reisevertrag fristlos gekündigt werden. Bei Ferienreisen kann der Veranstalter eine unverzügliche Abholung des Kindes und die Entbindung der übertragenen Aufsichts- und Fürsorgepflicht verlangen. Alle dadurch zusätzlich anfallenden Kosten (Beförderung, Begleitung, Unterbringung, etc.) sind durch den gesetzlichen Vertreter oder des Reisevertragspartners zu tragen. Weitergehende Ansprüche des Reisenden sind ausgeschlossen.
LE-Tours begleitet in der Regel alle Ferienreisen mit der Kamera, um ohne Benennung von Namen oder anderer persönlichen Daten des Reisenden zu nennen, diese Fotos als Erinnerung in der Bildergalerie auf der Internetseite le-tours.de dem Kunden zur Verfügung zu stellen. Der Download hierzu ist passwortgeschützt. Alle die während der Reise durch den Reiseveranstalter, Reisedurchführenden oder vom Reisenden zur Verfügung gestellten Bilder, Fotos, Videos oder anderer Medien können vom Reiseveranstalter im Zusammenhang für eventuelle Referenzen, Präsentationen, werbewirksamen Medien, Internetauftritten, Bildergalerien und ähnlichen genutzt und veröffentlicht werden. Ist der Reisende und dessen gesetzlicher Vertreter mit dem genannten Nutzungsrecht des Reiseveranstalters von eventuellen Einzelaufnahmen an seiner eigenen Person nicht einverstanden, so hat er dies vor Antritt der Reise dem Reiseveranstalter mitzuteilen oder dies auf der auszufüllenden Elternerklärung zu vermerken. Alle Fotos und Bilder unterliegen dem Urheberrecht von LE-Tours (Copyright ©) und dürfen nicht ohne schriftliche Zustimmung bearbeitet, verbreitet oder veröffentlicht werden. Das Recht am eigenen Bild im Sinne des §201a StGB bleibt davon unberührt.
Der Reiseveranstalter haftet wie ein ordentlicher Kaufmann für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen und das ordnungsgemäße Erbringen der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen entsprechend der Orts- und Landesüblichkeit des jeweiligen Reisezieles. Die Haftung des Reiseveranstalters ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden der Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder soweit der Reiseveranstalter für einen den Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Reiseveranstalter ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.
Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, oder in der Reiseausschreibung, Bestätigung, Rechnung oder im Internetportal www.le-tours.de als Fremdleistungen gekennzeichnet sind. Die Haftung des Reiseveranstalters beschränkt sich in diesen Fällen auf die sorgfältige Auswahl des Leistungsträgers, nicht aber auf die Leistungserbringung. Jegliche Kosten und Beeinträchtigungen des Reisenden, die ohne Verschulden des Veranstalters, (z.B. durch Zeitverschiebungen, verkehrsbedingte Verzögerungen, technische Defekte, menschliches Versagen, Grenzabwicklungen etc.). entstehen, werden vom Reiseveranstalter nicht erstattet. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Schäden, die dem Reisenden durch Eigenverschulden, durch Verschulden Dritter, durch höhere Gewalt, Kriegsereignisse oder Terroranschläge entstanden sind. Der Reiseveranstalter haftet auch nicht für Aussagen, Reisebeschreibungen in Internetportalen und Eigenausschreibungen von Reisevermittlern, wenn diese nicht ausdrücklich und schriftlich vom Reiseveranstalter genehmigt oder bestätigt wurden.
Der Reisende ist verpflichtet sich über die dem Reiseziel entsprechend geltenden Pass-, Visa und Gesundheitsvorschriften, aktuell geltenden Einreise- und Gesetzesbestimmungen sowie den geforderten Vorschriften zu informieren. Dabei ist der Reisende für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise bestehenden Vorschriften selbst verantwortlich. Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen mitzuwirken, um eventuelle Schäden gering zu halten oder zu vermeiden. Etwaige Beanstandungen während der Reise sind unverzüglich der örtlichen Reiseleitung oder dem Reiseveranstalter zu melden.
Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, so ist dies einem vor Ort verantwortlichen Ansprechpartner des Reiseveranstalters sofort mitzuteilen, um die Gelegenheit zur sofortigen Abhilfe dessen geben zu können. Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Der Reiseveranstalter kann Abhilfe in der Weise schaffen, dass eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird, sofern dies für den Reisenden zumutbar ist und die Abhilfe keine unzulässige Vertragsänderung darstellt. Eine Kündigung des Reisevertrages wegen eines Reisemangels, der die Reise erheblich beeinträchtigt, ist nur dann zulässig, wenn keine zumutbare Abhilfe geleistet wird, nachdem hierfür eine angemessene Frist gesetzt wurde. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die Abhilfe für den Reiseveranstalter unmöglich ist, verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des gesetzlichen Vertreters oder des Reisenden gerechtfertigt ist. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Leistung müssen innerhalb eines Monates nach Beendigung der Reise schriftlich beim Reiseveranstalter geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist können Ansprüche nur dann geltend gemacht werden, wenn das Fristversäumnis nicht dem eigenen Verschulden des Reisenden zuzurechnen war. Alle vertraglichen Ansprüche enden nach einem Jahr ab Beendigung der Reise.
Diese Reisebedingungen sind wesentlicher Bestandteil des Reisevertrages. Bei ganzer oder teilweiser Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages bzw. der Reisebedingungen bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen und die Wirksamkeit des Reisevertrages im Ganzen hiervon unberührt.
Im Rahmen der Buchung einer Touristikleistung erhebt der Reiseveranstalter personenbezogen Daten. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung dieser Daten durch den Reiseveranstalter erfolgt im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften und beschränkt sich auf die gesamte Abwicklung der Buchung einschließlich des Abrechnungsvorgangs. Alles Weitere finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter: www.le-tours.de
Reiseveranstalter
LE-Tours e.K. Kinder- und Jugendreisen
Inhaber: Andreas Tysarczyk
Birkenstraße 12
04177 Leipzig
Gerichtsstand ist Leipzig
Stand: Januar 2023
1.1. Mit seiner Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde dem Reisevermittler den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.
1.2. Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Fax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Bei elektronischen Buchungen bestätigt der Reiseveranstalter bzw. Reisevermittler den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Buchungsauftrages dar. Die Buchung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Mitreisenden, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder, sofern dies nicht ausdrücklich und gesondert erklärt wurde, wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Bei Minderjährigen ist die Anmeldung von dem gesetzlichen Vertreter durch die Unterschrift auf der vom Veranstalter bzw. Vermittler erhaltenen Einverständniserklärung (EV) zu bestätigen. Auch für volljährige Mitreisende gilt die Abgabe der EV.
1.3. Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung durch den Reiseveranstalter bzw. Reisevermittler zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form.
1.4. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung/Rechnung vom Inhalt der Buchung (Reiseanmeldung) ab, so ist der Veranstalter bzw. Vermittler an das Angebot für die Dauer von 10 Tagen gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Anmelder innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter bzw. Reisevermittler die Annahme durch ausdrückliche Erklärung bzw. durch erfolgte Zahlungseingänge erklärt.
2.1. Mit dem Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung und des Reisepreissicherungsscheins, der die geleisteten Zahlungen der Kunden laut § 651r BGB insolvenzversichert, ist die ausgewiesene Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises und die Zahlung der eventuell abgeschlossenen Versicherung, zahlbar innerhalb von 2 Wochen, fällig. Die Restzahlung ist spätestens 21 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern die Reise nicht mehr aufgrund der nicht erreichten Mindestteilnehmerzahl oder wegen unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen abgesagt werden kann.
Erfolgt die Anmeldung weniger als 30 Tage vor Reisebeginn, wird der gesamte Reisepreis fällig.
Die Reiseunterlagen werden ca. 10-12 Tage vor Reiseantritt erstellt und nach Zahlungseingang unverzüglich zugesandt.
2.2. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend der vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist der Veranstalter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittsgebühren gemäß Ziffer 5 (AGB-Reiseveranstalter). zu belasten.
Die Erhebungen und Verarbeitungen aller personenbezogenen Daten erfolgen nach den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO). Es werden nur solche persönlichen Daten erhoben und an Partner weitergeleitet, die zur Abwicklung der Reise notwendig sind. Diese und die Veranstaltermitarbeiter sind zur Verschwiegenheit auf das Datengeheimnis verpflichtet.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das Gleiche gilt für die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Touristik-Service-Center GmbH
Wiener Straße 80, 01219 Dresden
Telefon: 0351-86 26 070