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Neukirch-Camp HalliGalli 2026

03.07.2026 - 12.07.2026

Gesamtpreis

550,00 Euro

Ihre Reise im Überblick

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Ihre Reise

Deutschland

Reisecode: DE391

Neukirch-Camp HalliGalli 2026

Termin

03.07.2026 - 12.07.2026

Grundpreis

ab 550,00 Euro p.P. ohne zusätzliche Leistungen

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* Die komplette Tarifübersicht sowie die Versicherungsbedingungen finden Sie unter folgendem Link:
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Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei Pauschalreisen nach § 651a BGB

Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. 

Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Camp HalliGalli UG (haftungsbeschränkt) - GF: Thomas Majka trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.

Zudem verfügt die Touristik-Service-Center GmbH (TSC-Kinder- und Jugendreisen), die die Zahlungsabwicklung übernimmt, über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen im Fall seiner Insolvenz.

Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302

1. Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.

2. Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.

3. Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.

4. Die Reisenden können die Pauschalreise - innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten - auf eine andere Person übertragen.

5. Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.

6. Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.

7. Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.

8. Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.

9. Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.

10. Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.

11. Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.

12. Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder - in einigen Mitgliedstaaten - des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Die Touristik-Service-Center GmbH (TSC-Kinder- und Jugendreisen) hat eine Insolvenzabsicherung mit Zurich Insurance plc., Niederlassung für Deutschland, Platz der Einheit 2, 60327 Frankfurt, abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung oder den Makler, die KAERA Industrie und Touristik Versicherungsmakler GmbH, Telefon 06172-997610, kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz der Touristik-Service-Center GmbH (TSC-Kinder- und Jugendreisen) verweigert werden.

Webseite, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist:www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de

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REISEBEDINGUNGEN - CAMP HALLIGALLI UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT) - THOMAS MAJKA - VERANSTALTER

Bitte beachten Sie, dass es sich bei Ihrer Anmeldung und der nachfolgenden schriftlichen Bestätigung um eine verbindliche Buchung handelt. Lesen Sie dazu die Allgemeinen Reisebedingungen.

Zu rundum gelungenen Feriencamps gehören in beiderseitigem Interesse auch klare rechtliche Regeln und Bedingungen. Sie sollten diese unbedingt lesen, bevor sie buchen, denn mit der Anmeldung erkennen Sie nachfolgende Bedingungen als Bestandteil des mit uns abgeschlossenen Reisevertrages an.

1. ANMELDUNG UND VERTRAGSABSCHLUSS

Mit der Anmeldung bietet der Kunde Camp HalliGalli den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt schriftlich. Sie erfolgt durch den Anmelder, auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmern.

2. LEISTUNGEN

Maßgeblich für den Inhalt des Reisevertrages sind allein die Reiseausschreibung und die allgemeinen Informationen zu unserem Feriencamp.
In der Regel beinhaltet der Reisepreis die Betreuung, Unterbringung, Vollverpflegung und Programm- Gestaltung. Falls der Reiseteilnehmer gebuchte Leistungen nicht in Anspruch nimmt, oder auf sie verzichtet, ergibt sich hieraus kein Anspruch auf Erstattung gegen Camp HalliGalli. Insoweit bleibt auch jegliche Haftung durch Camp HalliGalli ausgeschlossen.

3. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Mit Eingang des Vertrages erhalten Sie eine Buchungsbestätigung für das Ferienlager, sowie die Rechnung. Die Zahlung sollte spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt eingehen. Barzahlung zum Reiseantritt ist ebenso möglich. Die Nichteinhaltung der Zahlungsmodalitäten bewirkt keine Auflösung des Vertrages. Ansprüche von Camp HalliGalli bleiben auf jeden Fall unberührt. Eine Ratenzahlung ist ebenso nach Absprache möglich.

4. RÜCKTRITT DES TEILNEHMERS

Der Rücktritt vor Reisebeginn ist jederzeit möglich und sollte schriftlich erfolgen. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, verliert Camp HalliGalli den Anspruch auf den vollen vereinbarten Reisepreis.

Nachstehende Rücktrittsgebühren werden dennoch erhoben:
- bis 90. Tag vor Reisebeginn 20% des Reisepreises
- bis 60. Tag vor Reisebeginn 30% des Reisepreises
- bis 30. Tag vor Reisebeginn 50% des Reisepreises
- bis 5. Tag vor Reisebeginn 80% des Reisepreises
- am Tag des Reiseantritts 90% des Reisepreises
- bei Nichtantritt 90% des Reisepreises

Die Berechnung der Pauschalsätze berücksichtigt die gewöhnlich ersparten Aufwendungen und die gewöhnlich anderweitige Verwendung der Reiseleistungen.
Die Nichtzahlung fälliger Beträge ersetzt keinesfalls die Rücktrittserklärung.

5. RÜCKTRITT DES VERANSTALTERS

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Reise aus folgenden Gründen abzusagen:

- die Reise wird erheblich erschwert, weil ein Fall höherer Gewalt vorliegt
- Nicht-Erreichen der Mindestteilnehmerzahl von 23 Kindern
- Bei Verzug des Reisenden mit der Zahlung des Reisepreises, aber erst nach einer Fristsetzung durch den Veranstalter.

Wenn bei unseren Ferienfreizeiten die Mindesteilnehmerzahl nicht erreicht wird, kann der Veranstalter vier Wochen vor Reisebeginn von dem Reisevertrag zurücktreten.

Camp HalliGalli informiert den Reisenden unverzüglich darüber. Der vom Reisenden bereits gezahlte Betrag ist zurückzuerstatten. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

Im Falle des Rücktritts erstattet der Veranstalter den bereits entrichteten Reisepreis an den Reisenden zurück.

6. AUSSCHLUSS

Camp HalliGalli kann vom Reisevertrag zurücktreten, wenn der Vertragspartner seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt oder die vereinbarten Vertragsbedingungen nicht einhält. Ein Rücktritt seitens Camp HalliGalli ist ebenfalls möglich, wenn die Durchführung der Reise infolge, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer, außergewöhnlicher Umstände erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird.
Wird der Vertrag durch Camp HalliGalli gekündigt, so kann der Veranstalter für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Ohne Einhaltung einer Frist kann Camp HalliGalli bei grob ungebührlichem Verhalten des Reiseteilnehmers den Vertrag kündigen. Dies gilt insbesondere bei Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz, bei grobem Verstoß gegen die Ordnungsregeln der Freizeithäuser und gegen die Richtlinien der Freizeitbetreuer.
Camp HalliGalli-Betreuer sind berechtigt, in einem solchen Fall den Teilnehmer von seinen Eltern bzw. Erziehungs-berechtigten abholen zu lassen oder kostenpflichtig mit Begleitung nach Hause zu bringen.

7. HAFTUNG

Die Ententrainer haftet als Veranstalter im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die gewissenhafte Reisevorbereitung.

8. TEILNEHMERHAFTUNG IM SCHADENSFALL

Der Teilnehmer haftet für einen durch ihn während der Reise verschuldeten Schaden. Eine private Haftpflichtversicherung zur Deckung solcher Schäden ist in jedem Fall empfehlenswert.

9. GERICHTSSTAND/SONSTIGES

Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, behalten die übrigen Bedingungen gleichwohl Gültigkeit, und die Wirksamkeit des Vertrages als solchen bleibt hiervon unberührt.

10. REISEVERANSTALTER

Thomas Majka / Camp HalliGalli
Am Sandberg 7
01259 Dresden

Stand: Oktober 2021

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN - TOURISTIK-SERVICE-CENTER GMBH - VERMITTLER

1. ABSCHLUSS DES REISEVERTRAGES

1.1. Mit seiner Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde dem Reisevermittler den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.

1.2. Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Fax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Bei elektronischen Buchungen bestätigt der Reiseveranstalter bzw. Reisevermittler den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Buchungsauftrages dar. Die Buchung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Mitreisenden, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder, sofern dies nicht ausdrücklich und gesondert erklärt wurde, wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Bei Minderjährigen ist die Anmeldung von dem gesetzlichen Vertreter durch die Unterschrift auf der vom Veranstalter bzw. Vermittler erhaltenen Einverständniserklärung (EV) zu bestätigen. Auch für volljährige Mitreisende gilt die Abgabe der EV.

1.3. Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung durch den Reiseveranstalter bzw. Reisevermittler zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form.

1.4. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung/Rechnung vom Inhalt der Buchung (Reiseanmeldung) ab, so ist der Veranstalter bzw. Vermittler an das Angebot für die Dauer von 10 Tagen gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Anmelder innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter bzw. Reisevermittler die Annahme durch ausdrückliche Erklärung bzw. durch erfolgte Zahlungseingänge erklärt.

1.5. Es wird darauf hingewiesen, dass bei allen oben genannten Buchungsarten aufgrund der gesetzlichen Vorschrift des § 312 g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht bei Pauschalreiseverträgen, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden nach Vertragsabschluss besteht. Ein Rücktritt und die Kündigung vom Vertrag sind hingegen unter Berücksichtigung der Regelung in Ziffer 4 und 5 (Veranstalter-AGB) möglich.

2. ZAHLUNG DES REISEPREISES

2.1. Mit dem Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung und des Reisepreissicherungsscheins, der die geleisteten Zahlungen der Kunden laut § 651r BGB insolvenzversichert, ist die ausgewiesene Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises und die Zahlung der eventuell abgeschlossenen Versicherung, zahlbar innerhalb von 2 Wochen, fällig. Die Restzahlung ist spätestens 21 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern die Reise nicht mehr aufgrund der nicht erreichten Mindestteilnehmerzahl oder wegen unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen abgesagt werden kann.

Erfolgt die Anmeldung weniger als 30 Tage vor Reisebeginn, wird der gesamte Reisepreis fällig.

Die Reiseunterlagen werden ca. 10-12 Tage vor Reiseantritt erstellt und nach Zahlungseingang unverzüglich zugesandt.

2.2. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend der vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist der Veranstalter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittsgebühren gemäß Ziffer 5 (AGB-Reiseveranstalter). zu belasten.

3. DATENSCHUTZ

Die Erhebungen und Verarbeitungen aller personenbezogenen Daten erfolgen nach den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO). Es werden nur solche persönlichen Daten erhoben und an Partner weitergeleitet, die zur Abwicklung der Reise notwendig sind. Diese und die Veranstaltermitarbeiter sind zur Verschwiegenheit auf das Datengeheimnis verpflichtet.

4. ALLGEMEINES

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das Gleiche gilt für die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

5. REISEVERMITTLER

Touristik-Service-Center GmbH
Wiener Straße 80 | 01219 Dresden
Telefon: 0351-86 26 07-0
Geschäftsführerin: Juliane Körner
Gerichtsstand: Amtsgericht Dresden

Stand: Oktober 2022

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