Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.
Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Der Nordwind Wassersport e.V. trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.
Zudem verfügt die Touristik-Service-Center GmbH (TSC-Kinder- und Jugendreisen) über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen im Fall einer Insolvenz.
Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302
1. Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
2. Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
3. Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.
4. Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen.
5. Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
6. Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
7. Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
8. Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
9. Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
10. Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
11. Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.
12. Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder - in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Die Touristik-Service-Center GmbH (TSC-Kinder- und Jugendreisen) hat eine Insolvenzabsicherung mit Zurich Insurance plc., Niederlassung für Deutschland, Platz der Einheit 2, 60327 Frankfurt, abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung oder den Makler, die KAERA Industrie und Touristik Versicherungsmakler GmbH, Telefon 06172-997610, kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz der Touristik-Service-Center GmbH (TSC-Kinder- und Jugendreisen) verweigert werden.
Webseite, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist:www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de
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1. BUCHUNG
Die Buchung kann per Mail, Fax oder durch Kauf eines Gutscheines erfolgen. Nachdem wir die Buchung erhalten haben, bestätigen wie sie gemäß unseren Buchungs- und Durchführungsbedingungen und versenden zeitgleich die Rechnung.
Die Buchung kommt mit der Zusendung unserer schriftlichen Rechnung/Buchungsbestätigung zu Stande.
Mit der Buchung gelten unsere Buchungsbedingungen als akzeptiert.
2. BEZAHLUNG
-> siehe Reisevermittler
3. LEISTUNGEN
Für den Umfang der bestätigten Leistungen sind ausschließlich die angebotenen und gebuchten Leistungen maßgeblich. Änderungen bedürfen der Schriftform und müssen vom Nordwind Wassersport e.V. bestätigt werden.
4. RÜCKTRITT/STORNO
Rücktrittserklärungen müssen schriftlich erfolgen per E-Mail, Fax oder Brief.
Folgende Stornierungsgebühren fallen bei der Reise an:
bis 30 Tage vor Reisebeginn: 20%
bis 3 Tage vor Reisebeginn: 50%
ab 2 Tage vor Reisebeginn: 70%
Nordwind Wassersport e.V. behält sich vor Reisen abzusagen, falls pandemiebedingt unzumutbare Risiken vorliegen, die Durchführungen behördlich untersagt werden, oder die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung bei einem Anbieter Ihrer Wahl.
5. SONSTIGES
Teilnehmer/innen müssen im Besitz eines Schwimmbefähigungsnachweises sein und mindestens 15 Minuten in tiefem Wasser frei schwimmen können.
Den Anweisungen der Surf- und Segellehrer während des gebuchten Wassersportprogramms ist Folge zu leisten.
Prüfungsgebühren für den Surf-/Segelgrundschein werden gesondert abgerechnet und sind nicht im Angebotspreis enthalten.
Ein Ausfall der gebuchten Wassersporteinheiten durch unpassende Wetterbedingungen oder andere unvorhersehbare Umstände bedingt keinen Anspruch auf Rückerstattung. Alternativ wird ein umfangreiches Programm an Land angeboten.
Die Teilnahme am Sportprogramm sowie an weiteren Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftung durch den Nordwind Wassersport e.V. oder dessen Leistungsträger ist ausgeschlossen.
6. REISEVERANSTALTER
Nordwind Wassersport e.V.
Neu-Revensdorf 2, 24214 Lindau
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1. ABSCHLUSS DES REISEVERTRAGES
1.1. Mit seiner Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde dem Reisevermittler den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.
1.2. Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Fax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Bei elektronischen Buchungen bestätigt der Reiseveranstalter bzw. Reisevermittler den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Buchungsauftrages dar. Die Buchung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Mitreisenden, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder, sofern dies nicht ausdrücklich und gesondert erklärt wurde, wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Bei Minderjährigen ist die Anmeldung von dem gesetzlichen Vertreter durch die Unterschrift auf der vom Veranstalter bzw. Vermittler erhaltenen Einverständniserklärung (EV) zu bestätigen. Auch für volljährige Mitreisende gilt die Abgabe der EV.
1.3. Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung durch den Reiseveranstalter bzw. Reisevermittler zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form.
1.4. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung/Rechnung vom Inhalt der Buchung (Reiseanmeldung) ab, so ist der Veranstalter bzw. Vermittler an das Angebot für die Dauer von 10 Tagen gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Anmelder innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter bzw. Reisevermittler die Annahme durch ausdrückliche Erklärung bzw. durch erfolgte Zahlungseingänge erklärt.
2. ZAHLUNG DES REISEPREISES
2.1. Mit dem Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung und des Reisepreissicherungsscheins, der die geleisteten Zahlungen der Kunden laut § 651r BGB insolvenzversichert, ist die ausgewiesene Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises und die Zahlung der eventuell abgeschlossenen Versicherung, zahlbar innerhalb von 2 Wochen, fällig. Die Restzahlung ist spätestens 21 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern die Reise nicht mehr aufgrund der nicht erreichten Mindestteilnehmerzahl oder wegen unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen abgesagt werden kann. Erfolgt die Anmeldung weniger als 30 Tage vor Reisebeginn, wird der gesamte Reisepreis fällig.
Die Reiseunterlagen werden ca. 10–12 Tage vor Reiseantritt erstellt und nach Zahlungseingang unverzüglich zugesandt.
2.2. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend der vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist der Veranstalter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittsgebühren gemäß Ziffer 4 (AGB-Reiseveranstalter). zu belasten.
3. DATENSCHUTZ
Die Erhebungen und Verarbeitungen aller personenbezogenen Daten erfolgen nach den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO). Es werden nur solche persönlichen Daten erhoben und an Partner weitergeleitet, die zur Abwicklung der Reise notwendig sind. Diese und die Veranstaltermitarbeiter sind zur Verschwiegenheit auf das Datengeheimnis verpflichtet.
4. ALLGEMEINES
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das Gleiche gilt für die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
5. REISEVERMITTLER
Touristik-Service-Center GmbH
Wiener Straße 80, 01219 Dresden
Telefon: 0351-86 26 070